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Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 3141
Nein, in den von Ihnen genannten Fahrzeugen, die über eine Zulassung als Werkstattwagen verfügen, muss kein Fahrtenschreiber eingebaut und betrieben werden. Werkstattwagen sind Fahrzeuge, in denen die Einrichtung, Werkbänke und andere Ausrüstung fest im Fahrzeug verankert sind und im Fahrzeug oder unmittelbar am Fahrzeug gearbeitet werden muss. Sie sind nicht zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Ein Fahrzeug, dass ein Arbeitnehmer im Winterdienst verwendet, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für dieses Fahrzeug gelten hinsichtlich der Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach § 38 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für gelbes Rundumlicht folgendes: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
Werden Fahrzeuge im Bereich der Batterieladestation abgestellt, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Aus der Bewertung der von den Fahrzeugen und der Ladestation ausgehenden Gefahren kann sich ein Abstand zu den Fahrzeugen ergeben. Hierbei wären die Brandgefahren, die von den Fahrzeugen ausgehen können (Diesel, Vergaserkraftstoff, Motorbrand) zu berücksichtigen ...
Stand: 18.10.2016
Dialog: 27697
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" findet sich unter § 17 folgendes: "Fahrzeuge dürfen mit Flurförderzeugen nur be- oder entladen werden, wenn das Fahrzeug gegen Rollen, Kippen, gesichert ist."Als Erläuterung findet sich in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrfit 68 weiterhin: "Die Forderung hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeuges gegen Rollen ist beim Befahren ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 26154
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659