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Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
:"Druckgasflaschen dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln und grundsätzlich nur mit Schutzkappe transportiert werden. Geeignete Hilfsmittel sind beispielsweise Flaschentransportwagen. Auf die Kippsicherheit der Transportwagen ist zu achten. Die zur Gasflasche passende Schutzkappe ist vollständig auf das Gewinde zu schrauben. Unbegleiteter Transport im Aufzug ist möglich, sonst ist ein Treppensteiger zu verwenden ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
ist, dass sie ihre Lage nur geringfügig verändern kann. Weitere Informationen dazu bieten das Merkblatt "Ladungssicherung bei Kleintransportern" und das Merkblatt "Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen" des Industrieverbandes Gase, an. Straßenverkehrsrechtlich ist der Fahrzeugführer (Fahrer) für die Sicherung der Ladung verantwortlich und trägt somit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen die ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
eines Transports gefährlicher Güter verwendet wird, ist die Tatsache, dass es mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, bedeutungslos.Siehe dazu auch Leitlinie A-30 zur Richtlinie 2014/68/EU. ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilsch ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken für S ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Im Regelfall gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft über die weitere Handhabung der leeren Gebinde.Allgemein kann Folgendes gesagt werden:Es ist zu überlegen, ob von der entleerten Flasche noch eine Gefahr ausgehen kann, ggfs. auch in der weiteren Verarbeitung des Schrottes. Bei einem brennbaren Gas wie Propan kann das bedeuten, dass die Flasche vor einer Verschrottung vollständig entleert werden ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 19831
In der Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 6.80 "Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) wird diesbzgl. ausgeführt:"Druckgasflaschen dürfen zur Entnahme nur an geeignete und zugelassene Druckminderer angeschlossen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass zu hoher Gasdruck die Getränke- und Grundstoffbehälter sowie Leitungen ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43228
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS 5 ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
werden sollen. Ein Schutz gegen Sonneneinstrahlung ist aber nicht erforderlich.Hinweis:In der Broschüre "Sicherheitshinweise - 10 Regeln für den Umgang mit Druckgasflaschen" findet sich ebenso wie in der Gestis Stoffdatenbank dagegen der Hinweis, dass die Druckgasbehälter bei weniger als 50 °C an einem gut belüfteten Ort aufzubewahren sind. ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
4.2 Abs. 6 TRGS 510).In Ihrem konkreten Fall müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung also zunächst beurteilen, ob die Druckgasflaschen zwischen der von Ihnen beschriebenen „regelmäßigen“ Nutzung gelagert oder bereitgehalten werden. Hinweis: Wird das Schweißgerät in derselben Arbeitsschicht genutzt, so liegt in der Regel eine Bereithaltung vor.Sollte Sie zu dem Schluss kommen ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt. Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung: Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone Benutzte Flaschen ...
Stand: 18.11.2014
Dialog: 22290
Regelungen hinsichtlich des Transports von Beschäftigten zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u. a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 22289
Regelungen hinsichtlich des Transports von Beschäftigten zur Ärztin/ zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u.a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 5621