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Wer entscheidet bei einem leichten Unfall, ob ein Mitarbeiter mit einem Privatwagen oder mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wird?

KomNet Dialog 22289

Stand: 05.08.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Bei einem leichten Unfall muss ein Mitarbeiter ins Krankenhaus verbracht werden. Wer entscheidet, ob ich ihn mit dem PKW oder mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus bringe, oder kann er sogar selber fahren?

Antwort:

Regelungen hinsichtlich des Transports eines Mitarbeiters zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u. a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.


Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die DGUV Regel 100-001 führt zum Transport von Verletzten unter Ziffer 4.6.3 ff. aus: 

"Die Entscheidung über die Art des Transportes ist insbesondere abhängig von Art, Umfang und Schwere der Verletzung, der dem Verletzten möglichen Gehfähigkeit sowie der Länge der Beförderungsstrecke. Bestehen Zweifel bei der Auswahl des geeigneten Transportmittels, ist eine sachkundige Entscheidung möglichst durch einen Arzt herbeizuführen.


Für den sachkundigen Transport stehen die Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes zur Verfügung. Wird der Transport durch den öffentlichen Rettungsdienst durchgeführt, so trifft dieser alle weiteren Entscheidungen.


Der Unternehmer, der einen betrieblichen Rettungsdienst vorhält, führt einen sachkundigen Rettungstransport durch, wenn er die fachlichen Anforderungen hinsichtlich des Betriebes, der Art, Ausstattung, Ausrüstung und Wartung der Fahrzeuge

sowie hinsichtlich des Rettungspersonals nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder erfüllt.


Bei geringfügig erscheinenden Verletzungen kann es ausreichen, den Transport im PKW oder Taxi durchzuführen. Ob der Verletzte neben dem Fahrzeugführer durch eine weitere Person begleitet werden muss, ist von der Art der Verletzung bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig.


Besondere Maßnahmen erfordert der sachkundige Transport unter schwierigen Rahmenbedingungen, z. B. im Tiefbau, Bergbau oder bei der Höhenrettung. Soweit Ersthelfer, Betriebssanitäter oder andere Versicherte in der Lage sein müssen, Verletzte z. B. mit Krankentragen, Schleifkörben oder ähnlichem zu befördern, müssen sie in der Handhabung entsprechend unterwiesen und geübt sein."

Weitere Erläuterungen zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und dem Transport gibt die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" (Ziffer 4.2 ff.).


Auf die Informationen der BG ETEM weisen wir zusätzlich hin.