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Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Grundsätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Im Anwendungsber ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Das Inverkehrbringen ist nach Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung definiert als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Verdichteter Sauerstoff ist im Sinne der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft und zwar insbesondere als brandfördernd und als Gas ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
Überdruck auftritt (Dampfkessel, Druckbehälter, Acetylen ...),• Aufzugsanlagen,• Explosionsgeschützte Anlagen,• Anlagen mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Stoffen.Ein Betreiber muss nicht zwingend auch Arbeitgeber sein.Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (§ 9) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Bei der Verwendung von flüssigem Sauerstoff ist primär die Anreicherung von Sauerstoff zu vermeiden. Dies sollte in der Regel durch eine technische Lüftung geschehen, bei deren Ausfall eine Warnung erfolgt. Neben einer ausreichenden Luftwechselrate ist auch auf eine bodennahe Absaugung zu achten. Daneben sind brennbare Stoffe zu vermeiden, insbesondere Böden und Wände sollten aus nichtbrennbaren ...
Stand: 09.09.2015
Dialog: 4613
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. Die oben genannten Angaben zu den Nummern 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Die Aufnahme von Sauerstoff in das Gefahrstoffverzeichnis ist unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein technisches Gas handelt, zu bejahen. Die TRGS 525 "Umgang ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Stickstoff (mit 78 % natürlicher Bestandteil der Atmosphäre) besitzt keine gefährlichen Eigenschaften wie z.B. giftig oder ätzend. Das Ablassen in die Atmosphäre ist von daher unproblematisch. Hohe Stickstoffkonzentrationen von über 88 % verdrängen aber den Sauerstoff und können daher zur Erstickung führen, insbesondere in engen, schlecht belüfteten Arbeitsbereichen. An einem Arbeitsplatz sollte ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 5319
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarz ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen er ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Die Nitrocellulose verbrennt bei diesem Vorgang vollständig. Durch den hohen Anteil von Sauerstoff bleiben kaum Ruckstände der ursprünglichen Nitrocellulose nach diesem Vorgang vorhanden.Zudem sind keine Grenzwerte oder sonstige Eigenschaften bekannt, aus denen sich eine Gefährdung für den Menschen schließen lässt.Nach aktuellem Stand ist die Befürchtung erst einmal unbegründet.Es ist allerdings ...
Stand: 24.08.2020
Dialog: 43204
. vor, wenn die Differenz zu den 20,9 Vol.-% Sauerstoff aus Gefahrstoffen besteht und deren Arbeitsplatzgrenzwerte oder Kurzzeitwerte überschritten sind. Dies betrifft z. B. auch Kohlendioxid. Eine Gefährdung liegt z. B. nicht vor, wenn die Differenz zu den 20,9 Vol.-% Sauerstoff aus Stickstoff oder Edelgasen besteht und der Sauerstoffgehalt mindestens 17 % beträgt. Als Schutzmaßnahmen gegen Sauerstoffmangel ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 4577
Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43653
werden muss, z. B. durch ein Spülen mit Wasser im Freien bei einem ausreichenden Abstand zu Zündquellen.Bei den vorliegenden Flaschen sehen wir eine solche Gefahr bei der geringen Gasmenge und der Gasart (überwiegend Sauerstoff) nicht.Wenn man eine Wiederbefüllung zu einem anderen Zweck verhindern will, kann man zusätzlich das Ventil herausschrauben.Die gefahrgutrechtliche Bezettelung sollte zur Vermeidung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 19831
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
hier differenzierter betrachtet werden: Erdgas: Was die Leitungen für Erdgas bis zur Gasverbrauchseinrichtung betrifft, so dürfte das DVGW-Regelwerk maßgeblich sein, und zwar für die Beschaffenheit und für den Betrieb. So dass neben dem DVWG-Regelwerk die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb anzuwenden ist. Sauerstoff: Die Flasche (d.h. das ortsbewegliche Druckgerät) selbst unterliegt ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erfordern über die Ausbildung als Elektrofachkraft hinaus grundsätzlich keine besondere formale Qualifikation. Wie bei allen Tätigkeiten muss die entsprechende Person selbstverständlich ausreichend in der Lage sein, die Arbeit fachgerecht auszuführen. Der Wechsel eines Klemmkastens stellt aufgrund der voraussichtlich angewendeten ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43492
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668