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Raumluftuntersuchung geben. Da eine Renovierung bzw. Reinigung aber in den meisten Fällen kostengünstiger sein wird, als eine nach den Regeln der Technik durchgeführte Raumluftmessung, dürfte diese vorzuziehen sein. Selbst wenn die freigesetzte Schadstoffmenge an der Nachweisgrenze liegen sollte, so wird erfahrungsgemäß die Geruchsbelastung in einem von Rauchern genutzten Pausenraum für nicht rauchende Personen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen ...
Stand: 07.06.2022
Dialog: 30155
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume.Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28909
oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 19.05.2026
Dialog: 6643
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Abschnitt 4.2 Absatz 4 aufgeführt ...
Stand: 11.05.2026
Dialog: 4630
Die Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV geregelt. Nach der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt, dass wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen fallen und keine Pausenräume vorhanden sind, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten ...
Stand: 05.08.2025
Dialog: 4585
GefStoffV, sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Da die Pausenräume unter anderem zur Aufnahme von Nahrungsmitteln vorgesehen sind, hat der Arbeitgeber im Umkehrschluss sicherzustellen, dass die Beschäftigten in diesen Räumen keinen Gefahrstoffen ausgesetzt werden.Bei der Lagerung ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
sich aus der Nummer 4 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es u.a.:"4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
. nach Strahlenschutzrecht, bedürfen."Spezielle Regelungen für Pausenräume finden sich unter der Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.Dies bedeutet, dass ein Pausenraum im Keller ohne natürliches Licht und ohne Sichtverbindung nach außen nicht zulässig ist. ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Die hier maßgebliche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt, dass in Arbeits-, Pausen-, ... und Erste Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit [...] eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV). Gemäß Punkt 4.2 Absatz 4 der ASR A3.5 "Raumtemperatur" muss in Pausenräumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21° C ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 6342
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen - LärmVibrationsArbSchV - legt Grenzwerte für den Bereich der Exposition von Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen am Arbeitsplatz fest.Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 0,1 Hz und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper gesundheitliche Folgen haben könne ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 22594
möglich ist.In diesem Zusammenhang ist die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.2) für Pausen- und Bereitschaftsräume heranzuziehen:"(...) Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.“Hinweis ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Nein. Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9153
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.Das bedeutet, dass in der Personalcafeteria, die gemäß Ihren Ausführungen als Pausenraum und Kantinenraum gilt, eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen muss. Für die Beschäftigten der Kantine (Küchenpersonal ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827