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Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087
Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung -GbV- geregelt.Eine Kfz-Werkstatt kann durch eigene Transporte von Gefahrgütern oder die Übergabe von Gefahrgütern (z.B. zur Entsorgung) am Gefahrguttransport beteiligt sein.Liegt eine Beteiligung vor, dann ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn bei einem Transport die höchstzulässige ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 5040
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
Nein, das dürfen sie nicht. Die Anforderungen und Qualifikationen an Gefahrgutbeauftragte sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung -GbV- festgelegt. Diese Verordnung fordert in § 5: (1) Die Schulung erfolgt in einem nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 anerkannten Lehrgang. (2) Die in den Schulungen zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN ...
Stand: 02.09.2014
Dialog: 10563
Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV geregelt. Ein Krankenhaus kann durch eigene Transporte von Gefahrgütern oder der Übergabe, z.B. zur Entsorgung von Gefahrgütern, am Gefahrguttransport beteiligt sein. Liegt eine Beteiligung vor, ist dann ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn bei einem Transport die höchstzulässige ...
Stand: 01.09.2014
Dialog: 5227
bei der Ankunft übernimmt." Für Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Empfänger zugewiesen sind, gelten die Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV gemäß § 2 Nr. 1 nicht und somit muss auch kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.Fazit:Da Sie als Betreiber der Tankstelle lediglich als Empfänger im Sinne der Gefahrgutvorschriften gelten, besteht für Sie keine Verpflichtung ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
zugewiesen sind, mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Da Ihnen vermutlich mindestens die Pflichten als "Versender" und als "Beförderer" zufallen, hätten Sie die Pflicht einen Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger See zu bestellen. Ggf. können Sie eine der unter § 2 GbV genannten Befreiungen nutzen.Für einen solchen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
, die sich aus dem ADR ergeben erfüllt werden. Welche das im einzelnen sind, steht im Absatz 1.1.3.6.2. Die Beschäftigten sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Sobald die Voraussetzungen für die Freistellungen nicht mehr erfüllt sind, sind alle Vorschriften des ADR anzuwenden. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich zu bestellen und beauftragte Personen zu schulen. Nähere Informationen erhalten ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
In § 2 Absatz 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) werden die Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten geregelt. Dort heißt es:"(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,1.denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 4922
Nein, es ist durch den Gesetzgeber keine Einsatzzeit festgelegt. Nach § 9 Absatz 2 Nummer 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben, die ihm nach § 8 übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann. Hierzu gehört auch eine angemessene Einsatzzeit. ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42502
Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Nein, die "begrenzten Mengen" (limited quantities) müssen nicht im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen aufgeführt werden.Nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gelten die Vorschriften dieser Verordnung nicht für Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Cod ...
Stand: 05.05.2022
Dialog: 43670
".Ein Gefahrgutbeauftragter wird entsprechend der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bestellt. Auch hier werden konkret Aufgaben übertragen (vergl. § 8 GbV).Sofern die Mindesteinsatzzeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleistet werden, können demzufolge im Rahmen der zulässigen Arbeitszeiten weitere Aufgaben übernommen werden. Es obliegt dem Arbeitgeber ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
des ungereinigten leeren Tanks muss die Anforderungen des ADR erfüllen, wie z. B. Kennzeichnen des Fahrzeugs, ADR-Schein für den Fahrzeugführer, entsprechende Schutzausrüstung. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.Sollte der Tank nach dem Entladen gereinigt werden, sind die Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. Der Entlader hat nach Absatz 1.4.3.7.1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
;– Augenspülflüssigkeitund für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;– ein Paar Schutzhandschuhe und– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).sowie die Zulassungsbescheinigung des FahrzeugsWeiterhin ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen. ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
Am 1. September 2011 ist die neue Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen -GbV in Kraft getreten. Damit fällt die Schulung und Unterweisung aus der GbV heraus und ist dann im ADR in Kapitel 1.3 geregelt.Die Beschäftigten müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Empfohlen wird, diese Unterweisung im 2-Jahres-Rhythmus ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
/ die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen. Wenn die Freistellungen nach 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden, kann auf die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verzichtet werden. Hinweise: Vorschriften zum Gefahrguttransport erhalten sie unter www.tes.bam.de/de/regelwerke/gefahrgutvorschriften/index.htm. Auf die Ausnahme 18 "Beförderungspapier" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV möchten ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
In § 2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) werden die Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten geregelt. Dort heißt es:"(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen, 1. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen und als Stelle für Inspektionen ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 15269
Stufen: a) bis 5 Tonnen, b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen, c) mehr als 50 Tonnen bis 1 000 Tonnen, d) mehr als 1 000 Tonnen, 3. Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern über die ein Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/ RID/ADN erstellt worden ist, 4. sonstige Angaben, die nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind, und 5. Angaben ...
Stand: 11.05.2021
Dialog: 20866
Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen au ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391