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In der Broschüre "Gib dem Staub keine Chance - "10 goldene Regeln zur Staubbekämpfung" der VBG/DGUV findet sich folgendes (Regel 9 - Arbeitskleidung sauber halten):"Eine Reinigung der Arbeitskleidung darf nur durch Waschen erfolgen. Das Ausschütteln oder das Abblasen mit Druckluft ist nicht zulässig. Der immer wieder vorgefundene Druckluftschlauch zum Abblasen ist schon deshalb verboten, weil ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 2931
Bereich auch Staub beseitigende Maschinen oder Geräte, wie z. B. Industriestaubsauger (mindestens Staubklasse M) und Kehrsaugmaschinen mit wirksamer Staubfilterung.(4) Für die Unterhaltsreinigung sollten Staubsauger mit Filtern der Staubklasse M verwendet werden.(5) Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23122
- und tätigkeitsspezifische Gefährdungen ergeben sich z. B. bei der Maschinenreinigung mit Hochdruckreinigungsgeräten, Trockeneisstrahlgeräten oder beim Abblasen von Werkstücken mit Druckluft."Umfangreiche Informationen zu der Thematik mit weiterführenden Links sind z. B. auch unter-Themenfeld "Kühlschmierstoffe, Gefahrstoffe in der Metallbranche" der DGUV-Technische Informationen zu Schmierstoffen vom Verband Schmierstoff ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 16509
es: "Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch Kehren ohne Staub bindende Maßnahmen oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig." Diese Verbot findet sich auch immer wieder im technischen Regelwerk (z. B. in der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" oder der TRGS 559 "Quarzhalteger Staub"), das der Gefahrstoffverordnung nachgeschaltet ist. ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43577
Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43887
Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1. der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43888
, der unter anderem organische und anorganische Fasern enthalten kann, durch geeignete Maßnahmen (z. B. mit Heißdampf-Waschgerät, K1-Staubsauger), entfernt werden.Abriebstaub darf nicht durch Abblasen entfernt werden!Mit einer Freisetzung von Stäuben in die Atemluft der Beschäftigten ist bei folgenden Tätigkeiten zu rechnen:• mechanische Bearbeitung (z. B. Schleifen oder Überdrehen) von Belägen• manuelle ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
von Druckluft gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sodass dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine derartige Maßnahme kann sein, dass als Treibmittel nicht Druckluft, sondern ein Inertgas (z. B. Stickstoff) eingesetzt wird. Nicht stabilisiertes Styrol kann mit dem Sauerstoff der Luft ein Peroxid bilden, das bei geringer Erwärmung explodieren kann. Styrol und Aceton ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4690
Verschiedene Bauarbeiten im Tiefbau (z. B. im Tunnelbau, Kanalbau, Caissonbau oder Sielbau) werden in Druckluft ausgeführt, um den Eintritt von Grundwasser oder Gewässern in die Arbeitskammer der Baustelle zu verhindern.Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (DruckLV) ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (lt. § 2 DruckLV) über dem atmosphärischen Druck. In einem Überdruck von mehr ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43884
Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43885
In der TRGS 553 "Holzstaub" wird unter Abschnitt 4.4 "Reinigung" ausgeführt:"4.4 (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Maschinen, Werkstücke und Arbeitsbereiche sowie Arbeitskleidung, die mit Holzstaub verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden. Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig. Staubarme Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern (H3 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 15879
Räume bzw. Arbeitskammern in Druckluft müssen nach Druckluftverordnung (DruckLV) und nach anerkannten Regeln der Technik u.a. mit Personenschleusen ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen lt. § 17 DruckLV: ein ärztlicher Untersuchungs-/Behandlungsraum, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen (insbesondere Waschräume und Toiletten) und vor allem ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 43886
sichergestellt ist. Diese Anforderungen an Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten sind "z.B. erfüllt bei Strahlarbeiten durch Strahlerhelme nach DIN EN 271 „Atemschutzgeräte; Druckluft-Schlauchgeräte oder Frischluft-Schlauchgeräte mit Luftförderer mit Haube für Strahlarbeiten; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ mit Prallschutzüberzug und Frischluftversorgung, wenn die aus Druckluftnetzen zugeführte Atemluft ...
Stand: 21.09.2016
Dialog: 27376
und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Zum Thema „Tätigkeiten in geschlossenen Räumen mit Überdruck“ wird hier für eine Antwort die Druckluftverordnung (DruckLV) herangezogen. In der DruckLV ist Druckluft als Überdruck von mehr als 0,1 bar (bis max. 3,6 bar) definiert.Nach DruckLV § 4 gilt:"Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen (Arbeitsmittel) müssen den Nummern 1 und 2 ...
Stand: 03.12.2024
Dialog: 44049
Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger Veror ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
In der TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ werden in Kapitel 4.4 „Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern“ die Maßnahmen und Anforderung zum Aufstellen und Bereithalten/ Entleeren in Räumen festgelegt.Je nach Gebrauch der Gasflaschen werden diese nicht nur verwendet, sondern auch gelagert.Im Anwendungsbereich der TRG ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
Spritzlackieren gehört zu den Prozessen, die zu beträchtlichen elektrostatischen Aufladungen führen können. In der TRGS 727 ""Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" werden für das Spritzlackieren die folgenden Schutzmaßnahmen genannt: "1. Alle leitfähigen Gegenstände im Arbeitsbereich, z. B. Spritzpistolen, Werkstücke, Metallobjekte in der Nähe, sind zu erden. 2. Der La ...
Stand: 09.12.2016
Dialog: 13627
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668