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Welche Drücke sind bei Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung erlaubt?
KomNet Dialog 43884
Stand: 07.02.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Arbeiten unter Druckluft
Frage:
Welche Drücke sind bei Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung erlaubt?
Antwort:
Verschiedene Bauarbeiten im Tiefbau (z. B. im Tunnelbau, Kanalbau, Caissonbau oder Sielbau) werden in Druckluft ausgeführt, um den Eintritt von Grundwasser oder Gewässern in die Arbeitskammer der Baustelle zu verhindern.
Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (DruckLV) ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (lt. § 2 DruckLV) über dem atmosphärischen Druck. In einem Überdruck von mehr als 3,6 bar dürfen Beschäftigte nicht arbeiten. Bei Überschreitung von Bestimmungen in der DruckLV kann ein Ausnahmeantrag an die zuständige Behörde gestellt werden. (u. a. §§ 6 und 9 DruckLV)
Wichtig:
Arbeiten in Druckluft sind vom Arbeitgeber spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 3 DruckLV)