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Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

KomNet Dialog 43887

Stand: 06.02.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Arbeiten unter Druckluft

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Frage:

Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Antwort:

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt und ist abhängig von dem in der Arbeitskammer vorherrschenden Druck. Eine Überschreitung dieser Zeiten ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen und von dieser zu bewilligen. 


Bei Aufenthalt von über 4 Stunden in der Arbeitskammer in Druckluft ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Zwischen zwei Arbeitsschichten muss eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 12 Stunden liegen. Bei schweren körperlichen Arbeiten oder unter beengten Verhältnissen, belastenden klimatischen Bedingungen oder anderen belastenden Bedingungen sind in Abstimmung mit dem ermächtigten ärztlichen Fachpersonal, entsprechend der Schwere der Belastung, die Aufenthaltszeiten in Druckluft zu verringern und die Ausschleusungszeiten zu verlängern.