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Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden Stoffe aufgelistet, für die EU-weit ein AGW festgelegt wurde.Die TRGS 905 ist eine nationale Ergänzung zu diesen EU-weit geltenden Vorgaben in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP Verordnung.Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bewertet in und für Deutschland ergänzend zu den EU-Vorgaben die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44104
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
über die Stoffe und Gemische/Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen. (3) Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihrer Vertretung vereinbaren."D. h. dass den Beschäftigten Zugang zu den SDBs ...
Stand: 12.05.2025
Dialog: 16989
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
in Anhang XVII der REACH-Verordnung geht hervor, dass Diisocyanate „nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden dürfen, es sei denn, die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
. a.) - für Stoffe und Gemische in Lagerbehältern (Nummer 4.5.1), - Stoffe und Gemische in Rohrleitungen (Nummer 4.5.3) und - Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang befinden (Nummer 4.5.4).Bzgl. Ihrer Frage zur Kennzeichnung einzelner Behälter findet sich unter Nummer 4.5.1 die Vorgabe:"(1) Ortsfeste bzw. stationäre Behälter wie Lagertanks und -silos, die keine Stoffe im Produktionsgang oder Arbeitsgang ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
Diese Frage wird durch die VO (EG) Nr. 1907/2006: REACH-Verordnung in Kap. 2 Artikel 3 „Begriffe“ beantwortet:Unter Nr. 9 heißt es dort: ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die…einen Stoff herstellt. Zusätzlich steht dort unter Nr. 8: Herstellung ist die Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand.Beide Fälle zielen nur auf einen Stoff ab, jedoch ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...
Stand: 05.08.2016
Dialog: 5629
Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht als lose Schüttung im Sinne des Abschnittes 7.3.1 ADR befördert werden. (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Ungereinigte leere oder teilentleerte Behälter, welche entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
Nach TRGS 910 werden insbesondere für krebserzeugende Stoffe risikobasierte Konzentrationsgrenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) abgeleitet, für die die gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 nicht aufgestellt werden können, weil es für krebserzeugende Stoffe meistens häufig keinen Schwellenwert für Konzentrationen ohne Wirkung gibt. Unter ERB ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Die sprengstoffrechtlichen Anforderungen an den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlicher Stoffe gelten bundesweit. Für die Lagerbedingungen bzw. Lageranforderungen maßgeblich sind jedoch nicht die transportrechtlichen Einteilungen in die jeweiligen Transportklassen (Stoffnummern UN 0336 und UN 0337 entsprechen den Transportklassen 1.4 G und 1.4 S) sondern ausschließlich die seitens ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Bei der Beantwortung der Frage muss zwischen den Begriffen Freigrenze und Freigabe unterschieden werden.Des Weiteren kann bei dieser Fragstellung der Begriff der radioaktiven Abfälle mit dem Begriff des radioaktiven Stoffes gleichgesetzt werden.Die Freigrenzen sind das Einstiegskriterium für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).Eine Tätigkeit ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 8319
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über al ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Nein, die Umgangsgenehmigung hat für Drittfirmen keine Gültigkeit! Sie gilt nur für die natürliche oder juristische Person, die im zugehörigen Genehmigungsbescheid als Strahlenschutzverantwortliche aufgeführt ist. Des Weiteren gilt sie auch nur für die Umgangsorte und radioaktiven Stoffe, die im jeweiligen Genehmigungsbescheid explizit genannt werden.Würde eine andere Firma, hier Drittfirma ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 5175
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen nicht in den Anwendungsb ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 43548