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und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
gegen Absturz werden in der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 12 ff.) erläutert.Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.Auch bei älteren Gebäuden, bei denen, aus welchen Gründen auch immer, Gefahrenbereiche mit Absturzgefahr ohne Absturzsicherungsmaßnahmen vorhanden sind, wird der Arbeitgeber bei einer sachgerecht ausgeführten Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Fluchtwege über Dachflächen sind nur eingeschränkt zulässig. Dies ergibt sich aus Absatz 11 zu Abschnitt 4 der ASR A2.3: "Dachflächen, über die Fluchtwege führen, müssen ausreichend tragfähig, trittsicher und feuerwiderstandsfähig sein. Bei Absturzgefahren sind die Anforderungen der ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Die Benutzung der von Ihnen genannten Schutzbrille ist nicht zulässig. Schutzbrillen unterliegen, wie jede Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in Europa der EU-Richtlinie 89/686/EWG, in Deutschland umgesetzt in der 8. GPSGV bzw. der neuen PSA- Verordnung. Schutzbrillen gegen Flüssigkeiten sind überwiegend in PSA- Kategorie II eingestuft und mit einer CE- Kennzeichnung zu versehen.Die zentrale ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 28047
Ja, PSA ist erforderlich. Siehe hierzu die Informationen "Kfz-Batterien" der VBG:"Zur Vermeidung von Verätzungen beim Befüllen ist es unabdingbar, einen passenden Befüllschlauch mit säurefester Pumpe oder eine Kippvorrichtung beim Abfüllen der Batteriesäure aus einem größeren Kanister zu verwenden und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.Folgende PSA ist notwendig:Schutzhandschuhe gegen ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42937
von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden". Die PSA soll also vor Risiken für die Sicherheit und Gesundheit einer Person schützen.Ist mit "Überwurf" der Schutzkittel gemeint, handelt es sich zweifelsohne um PSA, denn der Kittel soll den Träger vor Infektionen schützen. Folglich muss der Kittel die CE-Kennzeichnung ...
Stand: 21.12.2018
Dialog: 42544
. Hierbei hätte schon festgestellt werden können und müssen, dass die Fremdfirmenmitarbeiter im Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nicht vertraut sind und demzufolge festgelegt werden müssen, wer die PSAgA stellt und wer somit vor Aufnahme der Tätigkeit die Einweisung der Beschäftigten in die sichere Benutzung der PSAgA vornimmt. In diesem Zusammenhang wird auf die PSA ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung."Somit fallen Atemschutzmasken (FFP1 bis FFP3) unter den Begriff der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).Der übliche Mund-Nasen-Schutz (MNS oder OP-Masken) dient vor allem dem Fremdschutz und schützt ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 43139
Wie der FBHM-100 „Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber“ zu entnehmen ist, sind Krane grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. Unter welchen Umständen dies trotzdem möglich ist, entnehmen Sie bitte der FBHM-100. ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 23158
Ja, sofern es sich bei der Kleidung um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) handelt. Nein, wenn es sich um einfache Arbeitskleidung handelt, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird und keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse hat.Begründung:Persönliche Schutzausrüstung (PSA ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42294
persönliche Schutzausrüstungen (PSA) bereitzustellen (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung).PSA ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person benutzt, getragen oder gehalten zu werden, um sich gegen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu schützen. Hierunter fallen zum Beispiel Gefahren durch Schnittverletzungen und herabfallende Gegenstände, Fußverletzungen durch Flurförderzeuge, starke Hitze ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 27544
Nach § 1 Absatz 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.Nach § 2 Abs.2 ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051
werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch."Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" besagt im § 31: "Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen ...
Stand: 23.09.2019
Dialog: 42849
werden müssen. In diesem Fall ist tatsächlich ausschließlich eine Ausstattung mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ("PSAgA") erlaubt (Punkt 4.6.3 Abs. 5 ASR A1.8). Eine Ausrüstung mit Rückenschutz ist in diesem Fall nicht möglich.Dementsprechend erfüllt die von Ihnen beschriebene Ausstattung der Steiggänge voll die Anforderungen der ASR A1.8.Für Steiggänge, die nicht zur Rettung von Personen begangen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
wie Schutzkleidung muss entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse. Die Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung, die keine PSA ist, können daher vom Arbeitgeber nicht auf der Grundlage arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften gefordert werden. Die Frage der Kostenerstattung aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Tarifrecht, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag), sollte an entsprechend autorisierte Stellen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459