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handelt, für die eine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss, was für PSAgA als Kategorie III PSA der Fall ist.Siehe auch DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
PSA gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In der Ausbildung werden hierfür Kenntnisse vermittelt. Außerdem sind die Vorgaben des Herstellers der PSAgA zu beachten. Ein fester Bewertungsmaßstab hierfür ist uns nicht bekannt. Die Bewertung muss aber sicherlich deutlich kritischer als z. B. bei Zurrgurten erfolgen. Eine einfache Übernahme ...
Stand: 31.01.2017
Dialog: 26497
auch nicht auftreten.Hinweis:In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird die Benutzung durch mehrere Beschäftigte auch nicht ausgeschlossen. ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
- und ein Sicherungsseil) verwendet. Das Sicherungsseil ist mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, dem Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr), verbunden. Zum Sicherungssystem gehören auch ein Falldämpfer und selbstsichernde Positionierungsgeräte (mitlaufende Auffanggeräte). Am Arbeitsseil wird ein Abseilgerät und entweder ein Arbeitssitz, ein Sitzbrett oder nur der Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr) verwendet ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 7886
In § 31 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ werden besondere Unterweisungen gefordert:„Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 26894
oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege, die an Gefahrenbereiche ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
, dass die PSA-BV eine "allgemeingültige Rechtsverordnung" ist, die alle PSA betrifft, somit nicht nur solche, die beschafft und ausgehändigt werden, wie z. B. Sicherheitsschuhe, sondern insbesondere auch solche PSA, die einer ständigen Wartung, Pflege und Kontrolle durch besonders erfahrenes bzw. geschultes Fachpersonal bedürfen, wie z. B. Atemschutzgerät, Sicherheitsgeschirr gegen Gefahren des Absturzes etc ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung "hinreichend" dokumentiert werden.Hinweis:Die Wassertiefe spielt insofern keine Rolle, da Beschäftigte durch andere Einflüsse, wie z. B. körperliches Unwohlsein, Übelkeit, Schlaganfall, Herzinfarkt etc ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42492
Anlagen". In den genannten Regelwerken wird für den beschriebenen Fall als Schutzmaßnahme gegen Absturz beispielhaft der Einsatz eines Höhensicherungsgerätes mit integrierter Rettungshubeinrichtung und Dreibock genannt. Auf die Informationen der DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42731
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zum Schutz gegen Absturz sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
zu rechnen ist.- Schnittschutz (Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe) ist zu verwenden, wenn mit der Motorkettensäge gearbeitet wird.- Gehörschutzmittel müssen zur Verfügung stehen und getragen werden, wenn ein Beurteilungspegel über 80 bzw. 85 dB(A) erreicht wird.- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. Sicherheitsgeschirre) sind zu benutzen, wenn -> Absturzsicherungen (Seitenschutz ...
Stand: 01.04.2022
Dialog: 9516
- und Regelwerk einzubeziehen.In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist unter der Nummer 6 u. a. Folgendes nachzulesen:"[...]Zudem ist immer zu berücksichtigen, dass die Person im Falle eines Sturzes von der PSA gegen Absturz aufgefangen wird und unverzüglich gerettet werden muss. Durch längeres bewegungsloses Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 26669
und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
zum Schutz gegen Kettensägenschnitte unter die Kategorie III. In § 31 "Besondere Unterweisungen" DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist geregelt, dass für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 26701
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048