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Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ergeb ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwende ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
Die Teilnehmer an einer solchen Schulung müssen keinerlei Berufsausbildung vorweisen. Eine solche Schulung wird auch von Personen verlangt, die z. B. in einem Handelsbetrieb arbeiten, wo sie sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 an berechtigte Personen überlassen oder in solchen Betrieben als Lagerverwalter tätig sind.Da der Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen das Mind ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 43780
Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 22106
Beim Abbrennen eines Feuerwerkkörpers ist grundsätzlich die BAM-Zulassung und die Gebrauchsanweisung des Feuerwerkskörpers zu beachten. Auf Grund der BAM-Zulassung und/oder der Gebrauchsanweisung dürfen bestimmte Feuerwerkskörper nur im Freien abgebrannt werden. Außerdem ist zu beachten, dass gemäß § 23 Abs.1 der 1.SprengV Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, K ...
Stand: 29.12.2022
Dialog: 2952
Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV) ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 13448
Die sprengstoffrechtlichen Anforderungen an den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlicher Stoffe gelten bundesweit. Für die Lagerbedingungen bzw. Lageranforderungen maßgeblich sind jedoch nicht die transportrechtlichen Einteilungen in die jeweiligen Transportklassen (Stoffnummern UN 0336 und UN 0337 entsprechen den Transportklassen 1.4 G und 1.4 S) sondern ausschließlich die seitens der Bundes ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto aufbew ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig von angren ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
Die Aussage ".. In mehreren Brandabschnitten.." bezieht sich auf die Gebäude, in denen die pyrotechn.Gegenstände gelagert werden.Wird z.B. in zwei separaten Gebäuden gelagerte, kann für jedes Gebäude die Lagermenge in Anspruch genommen werden.Eine Trennung des Sortiments wie von Ihnen angesprochen, ist im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit möglich, gesetzlich aber nicht gefordert. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12697
1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben. Ein ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2283
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr voll ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2263
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, ausgenommen Tischfeuerwerk) und Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) dürfen unter erhöhter Vorsicht und Beachtung der Gebrauchshinweise nur im Freien abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde we ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1108
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1.SprengV - § 34 (2): "Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen."In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dort be ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 21891
Die Vorschriften für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände sind nicht abhängig vom Zeitraum der Lagerung, d. h. die in der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für Einzelhändler." genannten Mengen gelten das ganze Jahr.Eine Lagerung in einem ehemals als Garage genutzten Raum ist nach dem Sprengstoffgesetz nicht grundsätzlich verboten. Nach baurechtlichen Vorschriften ist eine G ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 6245
1. Frage: Sind für das Lager Druckentlastungsflächen erforderlich? Es sind keine Druckentlastungsflächen erforderlich.2. Frage: Können die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerbeständige Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen? Schutzabstände:Im vorliegenden Fall ist Nr. 2.3 der Anlage 1 zum Anhang zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (2. Spre ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 6871
Nein, der Verkauf aus einem Kiosk heraus ist verboten. Über das entsprechende Verbot informiert auch die von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel.".Wir empfehlen, die weiteren Informationen des Flyers zu nutzen und für eine individuelle Beratung ggf. direkten Kon ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 10017
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 1109
In der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen ist nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 über das ganze Jahr erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Ist der 28. Dezem ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 1106
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 1102