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Gibt es verbindliche Regeln darüber, wie und wo Feuerwerkskörper die übrige Zeit im Jahr gelagert werden dürfen?

KomNet Dialog 6245

Stand: 18.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Wie ist zu verfahren, wenn Feuerwerkskörper zum Ende eines Jahres nicht vollständig verkauft werden? Kann ich die restlichen Körper einfach in einer Garage lagern oder gibt es verbindliche Regeln darüber, wo und in welcher Art die Artikel gelagert werden dürfen? Sind diese Regeln auch abhängig von der zu lagernden Menge?

Antwort:

Die Vorschriften für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände sind nicht abhängig vom Zeitraum der Lagerung, d. h. die in der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für Einzelhändler." genannten Mengen gelten das ganze Jahr.


Eine Lagerung in einem ehemals als Garage genutzten Raum ist nach dem Sprengstoffgesetz nicht grundsätzlich verboten. Nach baurechtlichen Vorschriften ist eine Garage kein Lagerraum. Wenn also eine Garage als Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum genutzt werden soll, ist hierfür zunächst die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Danach darf die ehemalige Garage selbstverständlich als Lagerraum genutzt werden. Allerdings darf dann kein Kfz mehr in diesem Raum abgestellt werden.