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Ist zur Teilnahme an einer P1 Schulung (eingeschränkte Fachkunde für pyrotechnische Rückhaltesysteme) eine bestimmte Berufsausbildung Voraussetzung?

KomNet Dialog 43780

Stand: 16.05.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Ist zur Teilnahme an einer P1 Schulung (eingeschränkte Fachkunde für pyrotechnische Rückhaltesysteme) eine bestimmte Berufsausbildung Voraussetzung? Z. B. eine abgeschlossene technische Berufsausbildung als Kfz-Mechatroniker.

Antwort:

Die Teilnehmer an einer solchen Schulung müssen keinerlei Berufsausbildung vorweisen. Eine solche Schulung wird auch von Personen verlangt, die z. B. in einem Handelsbetrieb arbeiten, wo sie sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 an berechtigte Personen überlassen oder in solchen Betrieben als Lagerverwalter tätig sind.

Da der Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen das Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, sollten die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Ferner sollten Personen, die mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen umgehen, hinsichtlich ihrer geistigen Fähigkeiten in der Lage sein, die von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen ausgehenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu verstehen. Die Personen sollten auch charakterlich geeignet sein, so dass von ihnen ein sorgfältiger und vorschriftsmäßiger Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen erwartet werden kann.