Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wo dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

KomNet Dialog 1103

Stand: 17.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

Favorit

Frage:

Pyrotechnik: Wo dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Antwort:

Hierzu ist in der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft werden.


Ein Verkauf in Passagen oder aus einem Kiosk heraus ist nicht gestattet!