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Pyrotechnik: Wann dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

KomNet Dialog 1106

Stand: 18.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Wann dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Antwort:

In der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen ist nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 über das ganze Jahr erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so kann der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.