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Zum Hygieneplan wird in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" unter Nr. 3.5 ausgeführt:"Der Hygieneplan im Sinne der TRBA ist eine Zusammenstellung von persönlichen und objektbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der (mikrobiologischen) Verunreinigung, z.B. von Händen, Materialien/Gegenständen oder Oberflächen durch biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 12.10.2020
Dialog: 43292
Getragene, potentiell kontaminierte Rettungsdienst-Einsatzjacken sind entsprechend den Vorgaben der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" von anderer Kleidung getrennt aufzubewahren und dürfen nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden. Ein Transport im privaten PKW ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen ist demnach nicht zulässig.Wenn im Einzelfall ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 43244
Es ist erwiesen, dass chirurgische Rauchgase biologisch aktive Bestandteile (Zellen, Zellreste, Viren etc.) enthalten können. Obwohl in Laserdämpfen die DNA des humanen Papillomavirus (HPV) nachgewiesen wurde, wird das Übertragungs- und Infektionsrisiko vom Patienten auf das Operationsteam derzeit noch diskutiert.Die Biostoffverordnung (BioStoffV) bestimmt grundsätzlich: Tätigkeiten und Arbeitsver ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 25131
Auf den Umgang mit Leichen und die Bestattungsräume sind die grundsätzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung - BiostoffV sowie sind die konkretisierenden Anforderungen des entsprechenden Vorschriften und Regelwerkes anzuwenden.Hier sind insbesondere die- TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen"sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Broschüren der Sozialversicherung für ...
Stand: 25.02.2020
Dialog: 15319
Bezüglich der Entsorgung benutzter spitzer, scharfer oder zerbrechlicher Arbeitsgeräte ist Ziffer 4.2.5 Absatz 6 der TRBA 250 relevant. Dort ist folgendes nachzulesen:"Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall siche ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 7857
Entsprechende Antworten können sie der Publikation "Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst" der BGW entnehmen:"3.1 Pflichten der UnternehmensleitungUm dem Arbeitsschutz gerecht zu werden, ist die Unternehmensleitung unter anderem verantwortlich dafür: - die Abfälle je nach Gefahr in bestimmte Abfallbehältnisse zu sortieren. Die entsprechenden Sic ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 7139
Entsprechend § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) Abs. 1 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig, z. B. durch die Fachkraft für Arbeits ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 27327
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern und bei Feuchtarbeiten bestehen Probleme mit künstlichen, gegelten oder lackierten Fingernägeln; Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) führt in den "BGW-Mitteilungen, Heft 1-2010" diesbzgl. aus:"In vielen Pflegeeinrichtungen werden die Diskussionen schon lange geführt: Kann mit Nagelverzierungen g ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 14959
Zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.In den zum Arbeitsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und Betriebsicherheitsverordnung, sind jeweils konkretisierende Pflichten zum ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4212
Reinigungsarbeiten an/in Gebäuden und Einrichtungen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung mit Arbeitsstoffen unterschiedlicher Risikogruppen.Im Taubenkot sind viele Infektionserreger enthalten, die u.a. Lungen- oder Darmerkrankungen verursachen können. Die relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen zur Beseitigung von Taubenkot können sie der ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 8414
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Begründung:Die beschriebenen Reinigungsarbeiten fallen unter den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung - BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr.2 BioStoffV).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" werden in Bezug auf Ihre Frage unter Nr. 4 ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42535
Unter Nr. 1.1 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr. 1.3 werden beispielhaft Arbeitsbereiche und Einri ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42431
Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BiostoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist der bestellte Betriebsarzt bei der Beurteilung der Gefährdungen und Festleg ...
Stand: 18.01.2018
Dialog: 30884
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 (bisher: BGR/GUV-R 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnu ...
Stand: 13.04.2017
Dialog: 6419
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" zu beachten. Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (Sanitärräume , Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a. - Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten - Vor Eintritt in die Pausen u ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 12424
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-. Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts. In § 6 Arbeitsstättenverordnung - ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 18541
Das Landesgesundheitsamt Niedersachsen bietet für verschiedene Tätigkeitbereiche MRSA Empfehlungen unter http://www.nlga.niedersachsen.de/master/C9598054_N7895378_L20_D0_I5800417.html an. U.a. werden folgende grundsätzlichen Hinweise gegeben: Ist MRSA ein gefährlicher Krankheitserreger? JA und NEIN! JA – im Krankenhaus! Dort sind zum Schutz aller Patienten strengste Hygiene-Maßnahmen notwendig, da ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 6949
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 Biostoffverordnung -BiostoffV- i.V. mit TRBA 250 ("Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege") beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren. Dabei is ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 24024
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 zu beachten. Daneben findet hinsichtlich möglich ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 24988