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Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtvorsorge vor. In § 4 ArbMedVV (Pflichtvorsorge) heißt es:„(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2 ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
nach Maßgabe einer anderen Rechtsvorschrift.Auch die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach § 6 Absatz 3 ArbZG sind für die Nachtarbeitnehmer/-innen nicht verpflichtend, sondern sie haben das Recht sich untersuchen zu lassen. Die Möglichkeit, dieses Recht wahrzunehmen, muss durch den Arbeitgeber organisiert werden, z. B. durch Beauftragung des jeweiligen Betriebsarztes/der Betriebsärztin ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Krankenvorgeschichte und fragt, welche beruflichen Tätigkeiten bislang ausgeübt wurden. Er/sie berät den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu möglichen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und zu seinen/ihren persönlichen Risiken. Für eine sinnvolle individuelle Aufklärung und Beratung des/der Beschäftigten können weitere Untersuchungen erforderlich sein (wie zum Beispiel ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden." ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (Vermutungswirkung, siehe § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die Erstellung und Anpassung von AMR durch den AfAMed ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."Da die Verpflichtung der Aufbewahrung dieser Unterlagen den Arbeitgeber betrifft, ist dies unabhängig von einem Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung.Hiervon unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen und Befunden arbeitsmedizinischer Untersuchungen, die der Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“ Die Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 42671
werden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 („Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“) konkretisiert.Unter 3.1 ist dort aufgeführt: „Die erste Vorsorge muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.“. Die Teilnahme an der „Pflichtvorsorge“ ist eine Bedingung für die Aufnahme Ihrer als gefährdend eingestuften Tätigkeit. Sie kann nicht erst ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416