Ergebnisse 21 bis 40 von 48 Treffern
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge sollte angeboten werden, sobald eine Tätigkeit an einem Bildschirmgerät ausgeführt wird. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 42757
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 ausschließlich die Regelungen dieser Verordnung. Zur Anpassung an die ArbMedVV werden die früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGI 504-ff - sofern noch nicht erfolgt - als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge formuliert. Diese DGUV ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des ArbSchG somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob es sich um ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 28475
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang die Beschäftigten tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, sowie welches Gefährdungspotenzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.Die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Inverkehrbringer ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden (vgl. TRGS 400).Im konkreten Fall empfiehlt es sich, den Hersteller/Inverkehrbringer des entsprechenden Produktes hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit seines Sicherheitsdatenblattes speziell im Hinblick auf einen möglichen Gehalt an Epichlorhydrin anzufragen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 25953
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV lautet (Auszug):(1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:(...)Nach der Begriffsdefinition im § 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sind "Gefahrstoffe"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sindgefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird unter Ziffer 5.2 ausführlich auf das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eingegangen. Demnach ist Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung (MDB) zumindest eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.Unter 5.2.1 heißt es hierzu:"(2) Neben den bestehenden betriebsärztlichen Aufgaben inklusive Angebotsvorsorge kommt der Wunschvorsorge eine wichtige Rolle ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Die inzwischen aktuellere Vorschrift hierzu ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV. Dort finden Sie diesen Sachverhalt unter den Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f. Auch die TRGS 401 wurde hierzu aktualisiert. Pflichtvorsorge ist nach Abschnitt 7 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" nach Ziffer 1. Buchstabe d. erforderlich bei:"(...) Tätigkeiten mit Benutzung ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 12189
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einrichtungen" ist Pflichtvorsorge erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von L ex,8h=85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel L pC,peak=137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43947