Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV auch dann erforderlich, wenn die Naturlatex-Handschuhe mit Baumwollinnenfutter ausgestattet sind?

KomNet Dialog 12189

Stand: 23.12.2022

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

Favorit

Frage:

Nach der TRGS 401 müssen beim Tragen von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 µg Protein arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchgeführt werden. Gilt dies nur für medizinische Einmalhandschuhe oder auch für Latexschutzhandschuhe mit Baumwollinnenfutter, die für Reinigungsarbeiten verwendet werden? Bei diesen besteht kein direkter Hautkontakt mit Latex.

Antwort:

Die inzwischen aktuellere Vorschrift hierzu ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV. Dort finden Sie diesen Sachverhalt unter den Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f. Auch die TRGS 401 wurde hierzu aktualisiert. Pflichtvorsorge ist nach Abschnitt 7 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" nach Ziffer 1. Buchstabe d. erforderlich bei:

"(...) Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV)"

Hinweis: Uns sind keine Handschuhe, die nicht für den einmaligen Gebrauch sind (also "Haushaltshandschuhe"), bekannt, die einen Proteingehalt von 30 μg/g überschreiten. Wenn die Handschuhe ein Baumwolltrikot haben, halten wir es noch unwahrscheinlicher, dass der Wert überschritten wird, weil das Baumwolltrikot in die Berechnung ("pro Gramm Handschuh") mit eingeschlossen wäre und damit mit aller größter Wahrscheinlichkeit 30 μg/g nicht überschreiten dürfte. Sofern Sie dennoch unsicher sind, sollten Sie beim Hersteller der Handschuhe nach dem Proteingehalt fragen.

Auf die Informationen des BfR zum Thema Latex und die Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln und Beschlüssen weisen wir hin.