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Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Es ist richtig, dass die Kosten für eine Stillbescheinigung dann zu erstatten sind, wenn die Vorlage vom Arbeitgeber verlangt wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) Mutterschutzgesetz (MuSchG) keinen Nachweis über das Stillen vorschreiben, genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten geltend zu machen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin ...
Stand: 04.01.2023
Dialog: 6562
ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durchzuführen. Hierbei sind ebenso alle infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten.Vom Grundsatz her sind dabei die in dem von der Arbeitsschutzverwaltung NRW veröffentlichten Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" genannten Maßnahmen zu treffen. Dies gilt auch für die Feststellung ausreichenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
des Mutterschutzgesetzes aufgelistet, die auf die Beschäftigung und den Gesundheitsschutz von Beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit anzuwenden sind. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt den Bezirksregierungen. ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Frauen beschäftigt, die betreffende Tätigkeit nicht von einer Frau ausgeführt wird, keine Schwangerschaft oder keine Stillzeit bekannt gegeben worden ist. Er muss Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können, bereits vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen. Dadurch werden zwei Stufen der Durchführung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind.Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bezieht sich in der Regel auf bestimmte Tätigkeiten oder generell auf alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz der werdenden Mutter und dürfte nur für Ihren jetzigen Arbeitsplatz gelten. Ob dies so ist, sollten Sie mit der Ärztin abklären, die das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ggf. führen die Gründe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
dieser EG-Richtlinie stattgefunden haben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://osha.europa.eu/de/about-eu-osha/national-focal-points/belgiumDas im Mutterschutzgesetz unter § 16 Abs. 1 MuSchG genannte ärztliche Beschäftigungsverbot beruht nicht auf einer Bestimmung einer EG-Richtlinie, sondern ist eine spezielle deutsche mutterschutzrechtliche Vorschrift. Uns ist nicht bekannt, ob ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
wird der persönlichen Lebensführung zugerechnet, so dass entsprechende mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote hier nicht greifen. ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)In Ihrem Fall kommt aufgrund Ihrer Panikattacken eventuell ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Satz 2 angestrebte Weiterbeschäftigung der Frau während der Schwangerschaft und nach der Entbindung möglichst lückenlos gelingt. Eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung erst bei Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit wäre zu spät, da dies die Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen verzögern würde. Dies würde auch der Zielsetzung des § 8 Absatz 1 Satz 2 zuwiderlaufen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeits ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273