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. Eine solche Vorsorgeuntersuchung beinhaltet die Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen. Bei einer Schwangerschaft ist eine zusätzliche Überprüfung des Immunstatus erforderlich, beispielsweise gegen nicht impfpräventable Krankheiten (z.B. Cytomegalieviren) oder gegen Hepatitis. Dies ist wichtig, da bei einer Infektion ein erhebliches Risiko für das ungeborene ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
der Freistellung darf für Sie kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. Somit brauchen Sie sich keinen Urlaub zu nehmen und sind ohne Arbeitszeiteinbußen freigestellt. ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten. So gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (vgl. § 1 Abs. 2 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Für Nordrhein-Westfalen ist in diesem Zusammenhang die "Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen" relevant (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW). Im § 3 dieser Verordnung sind die Vorschriften ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat sich auf A ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Deutschland (Territorialprinzip). „Ist der Arbeitsort dagegen im Ausland gelegen, so greift das MuSchG grundsätzlich nicht – es gelten dann die ausländischen Rechtsvorschriften. Anders ist dies nur, wenn der Beschäftigungsort im Wege einer Entsendung bloß vorübergehend im Ausland liegt; das MuSchG bleibt im Wege der Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV umfassend anwendbar (BSG 4.7.1962, BSGE 17, 173 = NJW 1962 ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wenn die Honorarkräfte unter diese Definition fallen, gilt das Mutterschutzgesetz. Für Selbständige gilt das Mutterschutzgesetz grundsätzlich nicht (Ausnahme: Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sind). Wenn Zweifel bzgl ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie ist umso kleiner, je schwerer der etwaige Schaden wiegt. Wegen des hohen Ranges des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels der gesundheitlichen Unversehrtheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit grundsätzlich gering." ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 42195
maßgebend ist:wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Totgeburt: Keine Lebensmerkmale außerhalb des Mutterleibs und bei Geburtsgewicht ab 500 g oder Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche)Für weitere Informationen verweisen wir auf den Leitfaden ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642
des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Fazit:Auch wenn Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass eine Freistellung der werdenden Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes erforderlich ist, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft informieren. Gleiches gilt, falls ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs.1 MuSchG ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
sind, dass durch zumutbare organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterbringung des Kindes oder Rhythmus des Stillens) möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.Was den Nachweis über das Stillen betrifft, ist eine entsprechende Bescheinigung dann vorzulegen, wenn sie vom Arbeitgeber verlangt wird. Dieser trägt dafür auch die Kosten.Wir empfehlen Ihnen, dem Arbeitgeber die gewünschte Freistellungszeit zum Stillen des Kindes ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
und Körperflüssigkeiten wie Speichel und Aerosolen von Patienten. Eine Infektionsgefahr besteht daher insbesondere bei der Assistenz am Behandlungsstuhl sowie bei der Anfertigung und Bearbeitung von Abdrücken. Infektionsrisiken können durch das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Kittel, Atemschutz minimiert werden. Dabei ist zu beachten ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da Sie Ihre ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
, oder2.wenn er beabsichtigt, eine schwangere oder stillende Frau zu beschäftigena) bis 22 Uhr nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3,b) an Sonn- und Feiertagen nach den Vorgaben des § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 oder Absatz 2 Satz 2 und 3 oderc) mit getakteter Arbeit im Sinne von § 11 Absatz 6 Nummer 3 oder § 12 Absatz 5 Nummer 3 3. Ist nach dem Abstillen eine weitere Meldung erforderlich ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44097
sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen", wobei die Privatsphäre "bei der Nutzung zu gewährleisten" ist. Hinzu kommt, dass die Einrichtungen "gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein" müssen. Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten nach Punkt 6 Abs. 3 die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11, d. h. dass jene Räume z. B. leicht und sicher ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
der DGUV Vorschrift 1 finden Sie in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". Hier ist auch beispielhaft ein Personenkreis genannt, der entsprechend beauftragt werden kann:"Beauftragte Personen können z. B. sein:Betriebs- und Verwaltungsleiter,Abteilungsleiter,Prokuristen,Objektleiter,Bauleiter,Meister,Polier,Schichtführeraber auchbetriebsfremde Dienstleister."Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999