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erfolgt über Tröpfchen und über direkten engen körperlichen Kontakt. Insbesondere der enge körperliche Kontakt beim Stillen begünstigt dann die Virusübertragung von der Mutter auf das Kind. Die mögliche Virusausscheidung in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung. Besonders gefährlich ist insbesondere die Erkrankung der Kleinkinder unter 12 Monaten.Impfung:Die Grundimmunisierung der Kinder gegen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und.insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Außerhalb dieser Ausnahmen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
die Möglichkeit, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind eine zeitlich beschränkte Arbeitszeit oder eine Versetzung von einer Arbeitsumgebung in eine andere.Die Art der Gefährdung muss möglichst genau angegeben werden, z. B: die Schwangere reagiert ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
In § 12 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen geregelt. In § 12 Abs. 2 ist der Umgang mit den biologischen Arbeitsstoffen (hier: Blut) geregelt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit Biostoffen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen f ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Die schwangere ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
, dass nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats Schwangere täglich nicht länger als vier Stunden ununterbrochen stehen dürfen (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz). Von daher erscheint es sehr fraglich, ob Schwangere in der Chirurgie an ihrem Arbeitsplatz verbleiben können. Im Einzelfall ist dies von der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz und den festgelegten Schutzmaßnahmen abhängig.Es ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
werden, wenn dies durch Messungen nachgewiesen wird. Die Beschäftigung stillender Frauen ist im § 12 MuSchG geregelt. Als unverantwortbare Gefährdung gilt hier insbesondere (das heißt aber nicht, dass dies abschließend ist) die Beschäftigung mit "Gefahrstoffen, die nach den Kriterien des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch nach der Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über die Laktation ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
verständliche Angaben enthalten, insbesondere auch darüber, ob leichtere Arbeiten oder verkürzte Arbeitszeiten zulässig bleiben. Es sollte so formuliert werden, dass die Art und Weise und der Umfang der Gefährdung für Ihre Beschäftigte und ihr Kind bei der Fortdauer der Beschäftigung für Sie erkennbar sind. Gründe und medizinische Diagnosen gehören nicht in dieses Attest." ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.Das ärztliche Beschäftigungsverbot kann zeitlich befristet ausgesprochen werden. Des Weiteren hat der Arzt die Möglichkeit, das Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten auszusprechen oder die Arbeitszeit der werdenden Mutter zu beschränken. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot hat einen hohen medizinischen Beweiswert. Es muss die konkrete Gefahr benennen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Gefährdung trotzdem nicht ausgeschlossen ist, so darf die Stillende nicht weiter beschäftigt werden. Dies geht aus dem § 13 Abs. 1 hervor:"(1) Werden unverantwortbare Gefährdungen im Sinne von § 9, § 11 oder § 12 festgestellt, hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge zu treffen: 1. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Beschäftigungsverbote und –beschränkungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einzuhalten. Diese sind in § 11 Abs. 2 MuSchG zu finden. HAV ist in die Risikogruppe 2 eingestuft.5.) Kommt es infolge einer beruflich während der Schwangerschaft erworbenen Infektion zu einer intrauterinen Infektion bzw. zu einem Gesundheitsschaden der Leibesfrucht, so ist eine Entschädigung des Kindes nach § 12 SGB VII in Betracht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
, die sich negativ auf Schwangere (§ 11 MuSchG) oder Stillende (§ 12 MuSchG) sowie das Kind auswirken können und somit grundsätzlich unzulässig sind.Unter die unzulässigen Tätigkeiten fällt unter anderem der Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppen 2 und höher, soweit dieser eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das Kind darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbareGefährdung darstellt. Dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einem Beförderungsmittel ausgeübt wird. Dies dürfte bei Ausflügen u. Ä. nicht der Fall sein.Hinweis:Auf die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" weisen wir hin. ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917