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dem Berufschulunterricht gleichgestellt ist.Die Pflicht zur Freistellung eines Jugendlichen ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG) und für Erwachsene aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG). Während der Berufsschulzeiten ist der Auszubildende von der Arbeit freizustellen.Es muss jedoch zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden unterschieden werden:Volljährige Auszubildende ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
verboten. Welche Maßnahmen in diesem Fall zu treffen sind, hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Hierbei sollte die für die Ausbildung zuständige Stelle (Schule, Kammer, Innung etc.) eingebunden werden. ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Nein. Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9153
der einzelne Jugendliche bei der Beurteilung bedacht werden. Zu beachten ist weiterhin auch § 5 Absatz 4b JArbSchG, wonach der Arbeitgeber die Personenberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen unterreichten muss. Anders verhält es sich bei ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der §§ 32 ff. JArbSchG ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen die Arbeiten ausgeübt werden, wenn diese für die Ausbildung unumgänglich sind und die Aufsicht durch eine fachkundige Person gewährleistet ist.Der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen muss dabei aber gemäß § 22 Abs.2 Nr.3 Jugendarbeitsschutzgesetz unterschritten sein. Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
die Tätigkeit vorgestellt, wobei der Praktikant eher als Beobachter und nicht als Beschäftigte fungiert. In einer Kläranlage ein Schülerbetriebspraktikum zu absolvieren ist weder nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) noch nach der DGUV Vorschrift 21 "Abwassertechnische Anlagen" verboten.Auf jedem Fall muss der Arbeitgeber vor Beginn des Praktikums die Arbeitsbedingungen beurteilen. Das ist die sogenannte ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
sind Beschäftigte u. a. "die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten" und Arbeitgeber die Personen, die diese beschäftigen.Da die überbetriebliche Ausbildungsstelle - vertreten durch ihre (ggf. schriftlich mit der Wahrnehmung der Vertretung beauftragte) Leitung - die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im Auftrag des Arbeitgebers ausbildet, ist sie entweder originär als "Arbeitgeber" oder aber als "erweiterte ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, etc.) wenden. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19824
unterschritten wird.Als Fachkundiger sollte derjenige fungieren, der auch die Aufgabe hat, die Jugendlichen mit den gefährlichen Arbeiten auszubilden. Der Fachkundige muss die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse besitzen. Dazu, wie die Aufsicht durch den Fachkundigen im Einzelfall sichergestellt werden muss, finden sich in den Vorschriften keine näheren Erläuterungen. Dies ist im Rahmen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Berufsschulunterricht haben (§ 16 Abs. 3 JArbSchG).Der Arbeitgeber darf Jugendliche nicht beschäftigen (§ 9 Abs. 1 JArbSchG)1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25 ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind und dann der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen.Auf die nicht abschließende Aufzählung ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen.Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können."Inwieweit diese Verbote und Einschränkungen bei den von Ihnen genannten Montagearbeiten mit Kleber und Lösemittel zutreffen, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§28a JArbSchG) zu ermitteln.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Jugendlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
entfällt nur solange, bis angenommen werden kann, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung bei der Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot fällt. Weder das Fehlen eines Gefährdungsvermerks auf der ärztlichen Bescheinigung noch die Zustimmung der Eltern oder des Jugendlichen zu der Beschäftigung kann den Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130