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In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Nach § 2 Absatz 2 ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind. Konkretisiert wird die DGUV Vorschrift 1 durch die DGUV Regel 100-001. Fazit: Die Patienten sind zwar keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, aber Versicherte im Sinne des SGB VII. Somit gelten für Sie die Unfallverhütungsvorschriften. Über die DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Nein, dies ist nicht zulässig.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 Punkt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte" und der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" näher erläutert.Auszüge:"Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehm ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Ja, es gibt positive Beispiele. Die INQA-Datenbank enthält eine umfangreiche Sammlung von konkreten Beispielen aus der Praxis, die zeigen, welche Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Themen / Probleme sich in Unternehmen und Institutionen bewährt haben.Ebenso finden sich interessante Praxisbeispiele in Publikationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42915
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist vorzunehmen für Tätigkeiten, die von besonders schutzbedürftigen Personen ausgeführt werden, zum Beispiel von Beschäftigten mit Behinderung, werdenden und stillenden Müttern, Auszubildenden, Berufseinsteigern oder Leiharbeitnehmern. Für Jugendliche und Schwangere muss eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (§ 28a JArbSchG b ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 25211
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte, Sch ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
nicht. Da die SiFa potentiell an allen Arbeitsplätzen und in allen Bereichen des Betriebes Begehungen etc. durchführt, ist die Gefährdungsbeurteilung sicherlich eine komplexe Aufgabe. Es empfiehlt sich, die schon vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche zugrunde zu legen und zu prüfen, welche der Gefährdungen dann auch auf die SiFa zutreffen und wie diese zu schützen ist (Unterweisungen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Aus der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren, dürfte sich nur in seltenen Fällen die Notwendigkeit zur Sammlung von personenbezogenen Daten ergeben. Ob bzw. in welchem Umfang in diesen Fällen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
sein und vom Arbeitgeber gefordert werden kann, ist es in diesem Fall unerheblich, an welcher Stelle die Gefährdungsbeurteilung unterschrieben wird.Hinweis:Auf das Merkblatt "Gefährdungsbeurteilung" der BG Verkehr weisen wir hin ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft für Ar ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).Psychische Belastung1 bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentatio ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Zur Gefährdungsbeurteilung können unterschiedliche Methoden/Verfahren angewendet werden. Welche Methoden oder Verfahren für den/die zu beurteilenden Arbeitsbereich/Arbeitstätigkeit angewendet werden, hängt von dem zu erwartenden Gefahrenpotential, dem angewendeten Arbeitsverfahren und den eingesetzten Arbeitsmitteln sowie den vorhandenen ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
Die Wirkung der Partizipationsmöglichkeiten von Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bisher nicht systematisch untersucht und evaluiert worden. Daher kann hier nicht auf empirisch abgesicherte Ergebnisse verwiesen werden. Solche Ergebnisse sind derzeit nicht verfügbar. Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche betriebliche Vorhaben, wo die Umsetzung des beteiligungsorientierten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
in Bezug auf eine Anzahl von Dokumentationen, gestellt.Dennoch empfiehlt es sich bei der Dokumentation zu berücksichtigen, dass „[…] Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit im Vordergrund stehen [sollten], um die Anwendung und das Fortschreiben zu erleichtern. Die betriebliche Realität sollte abgebildet sein, so dass erkennbar wird, welche Bereiche und Tätigkeiten berücksichtigt wurden. Für Dritte bzw ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903