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Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis, dass Arbeitsschutzmaßnahm ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävent ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.In der DGUV Regel 100-001 ist unter Nummer 2.12 folgendes zur Form und Inhalt der Pflichtenübertragung nachzulesen:"Die Pflichtenübertragung bedarf der Schriftform (siehe nachstehendes Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten); dieses ist den vorgesehenen Aufgaben des Verpflichteten so anzupassen, dass die Aufgabenverteilung ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel die Haftu ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche E ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
ist der innere oder äußere Schulaufgabenbereich nicht immer exakt abgrenzbar, so dass sich zwangsläufig Überschneidungen ergeben, die eine Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleitung erforderlich machen.Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt. Sie sollen natürlich dem verantwortlichen Schulleiter auch konkrete Vorschläge ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
unverzüglich zu melden" (§ 16 Abs.1 ArbSchG). "Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, bezogen auf die Fachkundeanforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit - die allerdings nicht mit der beauftragten Person nach § 13 Abs. 2 ArbSchG zu verwechseln ist). Unter Umständen ist auch ein Fachkundenachweis erforderlich (vgl. z.B. § 20 Sprengstoffgesetz - SprengG).Hinweis:Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
ist den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/)) zu entnehmen. Hinweis: Bei der Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV handelt es sich nicht um eine Prüfung, die der Hersteller eines Produktes durchführen muss. Für die Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls der Arbeitgeber verantwortlich. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und seinem ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472