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der Betriebsanweisung zum AED (Anlage 2 „Musterbetriebsanweisung“) insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden: • gerätespezifische Themen (z.B. Besonderheiten des AED vor Ort), • innerbetriebliches Notfallmanagement (z.B. Standorte der AED im Unternehmen, ortsspezifische Notrufmöglichkeiten, Ansprechpartner für AED), • die Rahmenbedingungen beim Umgang mit dem AED (z.B. bei Feuchtigkeit oder starken ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43743
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich geeign ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten. ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
auf Basis der Betriebsanweisung zum AED ... insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden:• gerätespezifische Themen (z.B. Besonderheiten des AED vor Ort),• innerbetriebliches Notfallmanagement (z.B. Standorte der AED im Unternehmen, ortsspezifische Notrufmöglichkeiten, Ansprechpartner für AED),• die Rahmenbedingungen beim Umgang mit dem AED (z.B. bei Feuchtigkeit oder starken ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 17825
(§ 223 StGB). Die unzureichende Unterweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen kann von den Arbeitsschutzbehörden auch ohne nachgewiesene Gesundheitsschäden unmittelbar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das einfache Aushändigen von Vorschriften/Betriebsanweisungen erfüllt nicht die Anforderungen an eine angemessene Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Ein Gespräch kann zudem dazu führen ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."Entsprechend den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 70 ist es zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 17969
Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.(2) Absatz 1 gilt nicht für handbetriebene Krane." (Hervorh. durch KomNet)Ein Kran gilt als handbetrieben, wenn die Hubbewegung und alle weiteren Kranbewegungen durch Muskelkraft bewirkt werden. Somit trifft die Ausnahme des Absatz 2 nicht für Ihren Kran zu.In Bezug auf Absatz 1 Nr. 3 (Unterweisung und Nachweis der Befähigung ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
ist bis auf wenige Ausnahmen nicht vorgeschrieben. In Anlehnung an § 14 Abs. 2 Satz 7 Gefahrstoffverordnung: "Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen" sollten alle durchgeführten Unterweisungen, nach Zeitpunkt, Art der Unterweisung, Thema (stichpunktartige Inhalte), Unterweiser und mindestens die namentliche Nennung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17270
,•die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungsweisen (das Verhalten),•die Notfallmaßnahmen,•die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.Als Grundlage für die Unterweisungsinhalte müssen z. B. berücksichtigt werden•Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,•sonstige Betriebsanweisungen,•die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung."Das ArbSchG enthält ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
der Vorschriften und Regeln.Als Grundlage für die Unterweisungsinhalte müssen z. B. berücksichtigt werden• Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,• sonstige Betriebsanweisungen,• die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.(...)Unterweisung mit elektronischen HilfsmittelnGrundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
Grundsätzliche Unterweisungspflichten ergeben sich aus der angesprochenen DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", aber auch aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es u.a. unter § 12 Unterweisung: Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Auch die nach § 4 DGUV Vorschrift 1 geforderte Unterweisung muss „erforderl ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 4523
. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen." Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis (Kranführerschein) nach dem DGUV Grundsatz 309-003 haben.Der Arbeitgeber hat die Befähigung im Rahmen ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
den Kranführer schriftlich beauftragen." Ähnliche Regelungen enthält § 35 "Fahrzeugführer" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".Weitere relavante Vorschriften sind der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" und die DGUV Information 209-012 "Kranführer".Auch die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Hilfsmitteln soll und kann nicht die persönliche Unterweisung und das Mitarbeitergespräch durch den jeweiligen Vorgesetzten vor Ort ersetzen."Eine Grenze zwischen den Inhalten der mündlichen und schriftlichen Unterweisung wurde nicht festgelegt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
,• einer Brandschutzordnung,• eines Notfallplanes für unerwartete Situationen, z.B. Amokfall im Sinne der Ziffer 4.3.2.Alarmplan Der Alarmplan stellt die einfachste Form der schriftlichen Festlegung von Notfallmaßnahmen dar.Der Unternehmer hat in einem Alarmplan festzulegen, welche Maßnahmen in Notfällen, wie Brand, Unfall, Einbruch, Überfall, durchgeführt werden müssen. Die Versicherten müssen über die Inhalte und Abläufe ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915