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der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die Voraussetzungen ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111
, die möglichen Gefährdungen und die Anzahl der anwesenden Beschäftigten immer im Einzelfall zu betrachten sind.Folgende Rechtsquellen zu Ersthelfern sind relevant:§ 26 Abs.1 (Zahl und Ausbildung der Ersthelfer) der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention lautet:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
Ausgebildete Altenpfleger/innen können ohne zusätzliche Ausbildung zu Ersthelfern bestellt werden. Fortbildungsmaßnahmen sind in Zeitabständen von 2 Jahren erforderlich.Begründung:Gemäß § 10 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber "diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
Relevant ist hier neben § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Unter dem Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 4474
Eine Karenzzeit ist nicht vorgesehen.In Bezug auf die erforderliche Fortbildung wird im § 26 der DGUV Vorschrift 1 gefordert:"(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden ...
Stand: 23.03.2023
Dialog: 42991
Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".Von dieser Pflicht können Beschäftigte nur befreit werden, wenn persönliche Gründe entgegen stehen. Dies können z. B. sein:- körperliche Einschränkungen,- physische ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 4101
In § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich Relegungen zur Unterweisung der Beschäftigten:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,2.alle gesundheits ...
Stand: 27.04.2023
Dialog: 43611
Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und de ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden im § 26 Vorgaben zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer gemacht. Danach darf der Unternehmer als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Hierzu findet sich in der DGUV Regel 100-001 folgende Konkretisierung: "Soweit sich im Unternehmen nicht genügend Versicherte freiwillig melden, kann der Unternehmer von seinem Recht Gebrauch machen, einzelne Mitarbeiter auszuwählen. Insbesondere eine Ausbildung während der üblichen Arbeitszeiten kann motivierend auf die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung der Versicherten wirken. Die Pflicht, s ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
" wird im § 26 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" gefordert, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %. Die Ersthelfer sollen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
Nein, dieses Vorgehen ist nicht zulässig.In § 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung ...
Stand: 06.12.2022
Dialog: 42298
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- getroffen: Mit dem dritten Abschnitt -Erste Hilfe- der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention", werden Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb und zu Ersthelfern getroffen, die die zur Erfüllung der sich aus § 10 ArbSchG ergebenden Pflichten konkretisieren. Zu entnehmen ist den v.g. Vorsc ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3099
Die Anzahl der vom Arbeitgeber/Unternehmer zu bestellenden Ersthelfer ist u.a. abhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Kennzeichen einer so genannten Ich-AG ist, dass es sich um ein Ein-Personen-Unternehmen handelt. Damit entfällt für eine Ich-AG aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Pflicht Ersthelfer zu bestellen. Auf Großbaustellen werden aber öfters mehrere kleinere Subunterne ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a.) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b.) in sonstigen Betrieben 10 %, c.) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641