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Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Es ist fraglich, inwieweit ein SiGe-Koordinator überhaupt verpflichtet ist Firmen zu „unterweisen“.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung (BaustellV) lassen sich insofern nicht einmal ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
sowie - berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung verfügen, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht. Der Bauherr muss jedoch von der Eignung des Koordinators überzeugt sein. Je nach Konstellation ergibt sich daraus, dass sowohl der Bauherr ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Zu dem geschilderten Problem gibt es eine eindeutige Aussage in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10. Dort heißt es unter Ziffer 23:"Stellt der Koordinator fest, dass auf der Baustelle tätige Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte seine Hinweise oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht berücksichtigen, so hat er dies, soweit ihm zur Durchsetzung erforderlicher ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr für seine Baustelle einen Koordinator nach § 3 zu bestellen, der geeignet ist diese Aufgaben wahrzunehmen.In § 4 Beauftragung heißt es:"Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, ..."In § 3 Koordinierung heißt es:"(1) Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561
Nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.Der Begriff "geeigneter Koordinator" und die ihm je nach Art und Umfang des Bauvorhabens abzuverlangenden Kenntnisse und Erfahrungen werden in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 konkretisiert."Geeigneter ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
von einer „unterschriebenen“, "gegengezeichneten" oder "beglaubigten" Vorankündigung die Rede. Somit dürfte auch der Koordinator oder irgend eine andere Person die Vorankündigung unterschreiben.Das Muster der RAB 10 ist mittlerweile von vielen Arbeitsschutzbehörden übernommen worden und auch in sonstigen Veröffentlichungen zum Thema BaustellV etabliert. Das hat zur Folge, dass die Arbeitsschutzbehörden denjenigen ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten.Natürlich spielt auf einer Baustelle die Baustellenverordnung (BaustellV) eine Rolle. Hier wird in § 3 der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
sich zunächst keine Befugnisse gegenüber den ausführenden Bauunternehmen ableiten. Z. B. hat der Koordinator aus seiner unterstützenden und beratenden Funktion heraus keine Weisungsbefugnisse gegenüber Beschäftigten der bauausführenden Unternehmen.Im Falle von Abweichungen vom SiGe-Plan oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften hat er zumindest die verantwortlichen Arbeitgeber und den Bauherren hierauf ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
werden (durch den Koordinator selbst). Anschließend können die Aufzeichnungen übermittelt und besprochen werden.Turnusmäßige Rundgänge eines Beschäftigten mit einer Datenbrille und auf Basis der Aufnahmen seine Berichte erstellen?Der Koordinator hat eine Schlüsselfunktion bzw. Schlüsselstellung. Er hat Koordinierungspflichten in der Planungsphase und in der Ausführungsphase, deren Umfang allerdings gesetzlich ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
Für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator reicht die Sifa-Ausbildung allein nicht aus. Koordinatoren müssen darüber hinaus auch über baufachliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationskriterien verweisen wir auf die RAB 30. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 2105