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Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
als auch der von ihm beauftragte "Dritte" ebenso als Koordinator fungieren können wie weitere beauftragte Koordinatoren.Der Koordinator hat gegenüber dem Bauherrn für das konkrete Bauvorhaben nachzuweisen, dass er über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.Legt er entsprechende Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen vor, kann der Bauherr von seiner Eignung ausgehen. Nach § 3 BaustellV ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Zu dem geschilderten Problem gibt es eine eindeutige Aussage in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10. Dort heißt es unter Ziffer 23:"Stellt der Koordinator fest, dass auf der Baustelle tätige Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte seine Hinweise oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht berücksichtigen, so hat er dies, soweit ihm zur Durchsetzung erforderlicher ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
grundsätzliche Unterweisungspflichten des Koordinators herleiten.In der Regel werden zwischen dem Bauherrn und dem Koordinator oder dem sog. beauftragten Dritten und dem Koordinator vertragliche Vereinbarungen geschlossen, die den Koordinationsaufwand bzw. den Koordinationsrhythmus definieren. Sollte hierbei auch die Unterweisung von Firmen vereinbart worden sein, ist dies lediglich eine privatrechtliche ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen über die Qualifikati ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
und wo findet man detaillierte Ausführungen dazu?" folgendes nachzulesen:"Koordinierung im Sinne der Baustellenverordnung bedeutet, Informationen verständlich und verfügbar zu machen und dafür zu sorgen, dass die für die einzelnen Arbeiten vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt und - falls erforderlich - im Rahmen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zusammengefasst ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter als Verantwortlicher für die rechtzeitige Übermittlung der Vorankündigung genannt. Die RAB 10 gibt in Anlage A auch ein Muster für eine Vorankündigung vor. Dort wird die Unterschrift des Bauherrn bzw. verantwortlichen Dritten eingefordert.Grundsätzlich unterliegt die Vorankündigung aber keinem Formerfordernis. Auch ist in der BaustellV nicht explizit ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
folgende Pflichten: Als unmittelbare Adressaten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind sie verpflichtet, bei den Arbeitsschutzmaßnahmen die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG zu berücksichtigen und eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG vorzunehmen. Die Arbeitgeber haben nach § 5 BaustellV bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator reicht die Sifa-Ausbildung allein nicht aus. Koordinatoren müssen darüber hinaus auch über baufachliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationskriterien verweisen wir auf die RAB 30. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 2105
werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. ..." In der BaustellV wird die erforderliche Qualifikation des Koordinators also nur mit "geeignet" beschrieben.Die RAB 10 "Begriffsbestimmungen - Konkretisierung von Begriffen der BaustellV" (RAB - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) verweist im Punkt 17 "Geeigneter Koordinator" (zu § 3 Abs. 1 BaustellV) auf die RAB 30 "Bestellung eines geeigneten ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561
„lediglich“ der Erfolg der Koordination gefordert. Zum Erfolg der Koordination kann, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, eine ganztägige Betreuung durch einen SiGeKo im Einzelfall durchaus erforderlich sein. Der Erfolg der Koordination bezieht sich auf die Umsetzung des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung. ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Die Ausbildung zum Maschinenbauingenieur allein erfüllt noch nicht die Voraussetzungen der baufachlichen Kenntnisse gemäß RAB Teil A. Die erforderlichen Kenntnisse können aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Welche und wie weitreichend die baufachlichen Kenntnisse sein müssen, hängt letztlich von der Art und dem Umfang der zu koordinierenden Baumaßnahme ab. Eine pauschale ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994