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Womit hat ein Maschinenbauingenieur die Kenntnisse erlangt, die in der RAB 30 Teil A gefordert werden?

KomNet Dialog 25994

Stand: 03.06.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. Baustellenverordnung. Darf ein Maschinenbauingenieur mit der Zusatzqualifikation "Fachkraft für Arbeitssicherheit" und einem SiGeKo Seminar für RAB 30 Teil B und RAB 30 Teil C als SiGeKo tätigwerden? Womit hat ein Maschinenbauingenieur die Kenntnisse erlangt, die in der RAB 30 Teil A gefordert werden?

Antwort:

Die Ausbildung zum Maschinenbauingenieur allein erfüllt noch nicht die Voraussetzungen der baufachlichen Kenntnisse gemäß RAB Teil A. Die erforderlichen Kenntnisse können aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Welche und wie weitreichend die baufachlichen Kenntnisse sein müssen, hängt letztlich von der Art und dem Umfang der zu koordinierenden Baumaßnahme ab. Eine pauschale Aussage kann hier deshalb nicht gegeben werden.


Es gibt in der Regel kein Seminar Teil A, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

- baufachliche Kenntnisse (in der Regel Architekt oder Ingenieur)

- Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung)

- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

- Koordinatorenkenntnisse (erlangt in den Seminaren Teil B und C)

Diese finden Sie nochmals in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Geeigneter Koordinator RAB 30.