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Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
insbesondere in Bezug auf die 1. Instandhaltung der Arbeitsmittel,2. Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,3. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,4. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, 5. Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Maßnahmen müssen im SiGe-Plan stehen. Hintergrund: Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Die Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung (BauStellV) ist insbesondere, gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Um dieser Aufgabe ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
, sondern Kenntnisse über Gefährdungen durch den Produktionsbetrieb zur Verfügung stellen können.Dieser Ansprechpartner wäre dann auch gleichzeitig die von § 6 DGUV Vorschrift 1 geforderte "Person zur Abstimmung der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen". ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)" geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen hat, wenn er Aufträge an Fremdunternehmen vergibt. Dazu gehört auch, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
dadurch die Anforderungen des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung erfüllbar?Nein, die Anforderungen des § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV sind dadurch nicht erfüllbar. ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
„lediglich“ der Erfolg der Koordination gefordert. Zum Erfolg der Koordination kann, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, eine ganztägige Betreuung durch einen SiGeKo im Einzelfall durchaus erforderlich sein. Der Erfolg der Koordination bezieht sich auf die Umsetzung des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung. ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
“ folgende Aufgaben zu übernehmen:- Wahrnehmung der in § 2 BaustellV beschriebenen Pflichten- Bestellung eines geeigneten Koordinators nach §3 Abs. 1 Satz 1Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 kann der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte die Aufgaben des Koordinators auch selbst wahrnehmen. Dabei sind die Anforderungen an einen geeigneten Koordinator nach RAB 30 zu beachten. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
von Rissen, Verfüllen von Aufbrüchen in Straßenbelägen), soweit nicht die Schwellenwerte des § 2 Abs. 2 BaustellV überschritten werden. Zu den vorgenannten Arbeiten geringen Umfangs zählt die RAB 10 auch Anstricharbeiten, Putzarbeiten, Dämmarbeiten, Werksteinarbeiten, Metallarbeiten, Glasarbeiten, Austausch einzelner Fenster und Fassadenreinigungsarbeiten.Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Der Gesetzgeber verpflichtet den Bauherrn (Adressat der Baustellenverordnung - BaustellV) in § 2 Abs. 2 BaustellV, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln.Diese Vorankündigung muss mindestens die Angaben nach Anhang 1 BaustellV beinhalten.Unter dem Punkt 10 der RAB 10 wird ausdrücklich nochmals der Bauherr oder ein von ihm ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
sowie - berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung verfügen, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht. Der Bauherr muss jedoch von der Eignung des Koordinators überzeugt sein. Je nach Konstellation ergibt sich daraus, dass sowohl der Bauherr ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Aussage kann hier deshalb nicht gegeben werden.Es gibt in der Regel kein Seminar Teil A, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.- baufachliche Kenntnisse (in der Regel Architekt oder Ingenieur)- Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung)- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Fachkraft für Arbeitssicherheit)- Koordinatorenkenntnisse (erlangt in den Seminaren Teil B und C ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige-baufachliche Kenntnisse,-arbeitsschutzfachliche Kenntnisse -Koordinatorenkenntnisse sowie-berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können."Unter der Nummer 5 ist nachzulesen, dass die Koordinatoren ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr für seine Baustelle einen Koordinator nach § 3 zu bestellen, der geeignet ist diese Aufgaben wahrzunehmen.In § 4 Beauftragung heißt es:"Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, ..."In § 3 Koordinierung heißt es:"(1) Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561