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Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige-baufachliche Kenntnisse,-arbeitsschutzfachliche Kenntnisse -Koordinatorenkenntnisse sowie-berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können."Unter der Nummer 5 ist nachzulesen, dass die Koordinatoren ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
sowie - berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung verfügen, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht. Der Bauherr muss jedoch von der Eignung des Koordinators überzeugt sein. Je nach Konstellation ergibt sich daraus, dass sowohl der Bauherr ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.Der SiGeKo ist an und für sich nicht weisungsbefugt. Wenn er also -wie in der Frage erwähnt- Verstöße gegen die Vorschriften ausmacht, darf er im Normalfall nicht selbst ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Der Gesetzgeber verpflichtet den Bauherrn (Adressat der Baustellenverordnung - BaustellV) in § 2 Abs. 2 BaustellV, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln.Diese Vorankündigung muss mindestens die Angaben nach Anhang 1 BaustellV beinhalten.Unter dem Punkt 10 der RAB 10 wird ausdrücklich nochmals der Bauherr oder ein von ihm ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
“ folgende Aufgaben zu übernehmen:- Wahrnehmung der in § 2 BaustellV beschriebenen Pflichten- Bestellung eines geeigneten Koordinators nach §3 Abs. 1 Satz 1Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 kann der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte die Aufgaben des Koordinators auch selbst wahrnehmen. Dabei sind die Anforderungen an einen geeigneten Koordinator nach RAB 30 zu beachten. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
insbesondere in Bezug auf die 1. Instandhaltung der Arbeitsmittel,2. Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,3. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,4. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, 5. Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Aussage kann hier deshalb nicht gegeben werden.Es gibt in der Regel kein Seminar Teil A, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.- baufachliche Kenntnisse (in der Regel Architekt oder Ingenieur)- Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung)- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Fachkraft für Arbeitssicherheit)- Koordinatorenkenntnisse (erlangt in den Seminaren Teil B und C ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994
von Rissen, Verfüllen von Aufbrüchen in Straßenbelägen), soweit nicht die Schwellenwerte des § 2 Abs. 2 BaustellV überschritten werden. Zu den vorgenannten Arbeiten geringen Umfangs zählt die RAB 10 auch Anstricharbeiten, Putzarbeiten, Dämmarbeiten, Werksteinarbeiten, Metallarbeiten, Glasarbeiten, Austausch einzelner Fenster und Fassadenreinigungsarbeiten.Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Generalunternehmer möglicherweise einzelne Arbeiten oder Gewerke an Subunternehmen weitervergibt. Auch in diesem Fall muss ein Koordinator bestellt werden. Wichtig ist, dass der Koordinator/die Koordinatorin schon während der Planung Ihres Einfamilienhauses tätig werden muss. Die meisten Gefährdungen und Probleme können so schon vor der eigentlichen Bauausführung erkannt und vermieden werden, was Ihnen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Maßnahmen müssen im SiGe-Plan stehen. Hintergrund: Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Die Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung (BauStellV) ist insbesondere, gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Um dieser Aufgabe ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bauleiter aus dem Holzgewerbe kommt und ihm die Erfahrung im Umgang mit der Elektrotechnik fehlt. In diesem Fall würde der Bauherr einen Fachbauleiter aus dem Bereich Elektrotechnik bestellen. Für alle in diesem Bereich anfallenden Arbeiten wäre der Fachbauleiter dafür zuständig sicherzustellen, dass die Vorgänge innerhalb der geltenden Vorschriften ausgeführt ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
dadurch die Anforderungen des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung erfüllbar?Nein, die Anforderungen des § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV sind dadurch nicht erfüllbar. ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
auf einer Baustelle.In der RAB 10 wird hierzu unter Nummer 12 das "Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber" konkretisiert als:"Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber liegt dann vor, wenn absehbar ist, dass Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle Arbeiten verrichten."Hierzu werden jedoch in RAB 10 unter Nummer 12 auch folgende Einschränkungen ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
und wo findet man detaillierte Ausführungen dazu?" folgendes nachzulesen:"Koordinierung im Sinne der Baustellenverordnung bedeutet, Informationen verständlich und verfügbar zu machen und dafür zu sorgen, dass die für die einzelnen Arbeiten vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt und - falls erforderlich - im Rahmen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zusammengefasst ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019