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. Eine ähnliche Regelung hat auch § 8 Arbeitsschutzgesetz zum Inhalt.Inwieweit bei der konkreten Baumaßnahme die Bestellung des Architekten zum SiGeKo ausreicht, auch die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 zu erfüllen, kann vor hier aus nicht beurteilt werden.Grundsätzlich gibt es Bauvorhaben innerhalb von Firmen, bei denen die Bestellung des SiGeKo ausreicht, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Die Befugnisse als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gegenüber den ausführenden Bauunternehmen hängt von der Art der Bestellung und den in diesem Zusammenhang übertragenen Befugnissen ab: Der SiGeKo ist ein Fachexperte, der den Bauherren bei der Bauplanung und der Bauausführung in dessen Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV) unterstützt. Daraus lassen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.Grundsätzlich gibt es Bauvorhaben innerhalb von Firmen, bei denen die Bestellung des SiGeKo ausreicht, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Hier sollten aber immer die Beschäftigten des Auftraggeber in die Koordination mit einbezogen werden. Gibt es im Unternehmen aber betriebsspezifische Gefahren (z. B. bestimmte Gefahr-, Biostoffe, Ex-Bereiche etc ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
„lediglich“ der Erfolg der Koordination gefordert. Zum Erfolg der Koordination kann, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, eine ganztägige Betreuung durch einen SiGeKo im Einzelfall durchaus erforderlich sein. Der Erfolg der Koordination bezieht sich auf die Umsetzung des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung. ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Kann ein SiGeKo die Begehungen einer Baustelle in digitaler Form live übertragen oder aufzeichnen lassen? / Können die Berichte in digitaler Form an die Projektbeteiligten übermittelt und im Rahmen von Online-Meetings besprochen werden? Wenn die aktuellen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, kann in Absprache aller Beteiligten eine Liveübertragung oder Aufzeichnung durchgeführt ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.Der SiGeKo ist an und für sich nicht weisungsbefugt. Wenn er also -wie in der Frage erwähnt- Verstöße gegen die Vorschriften ausmacht, darf er im Normalfall nicht selbst ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
ihre baufachliche Kenntnisse in der Regel im Rahmen einer baufachlichen Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier erworben haben.Ein Master in Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt die Anforderungen an die baufachlichen Kenntnisse, unserer Einschätzung nach, nicht und somit wäre es nicht möglich als SIGeKo zu arbeiten.Um als SiGeKo tätig zu werden, wäre beispielsweise ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
ist der Koordinator für die Koordination der in der BaustellV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verantwortlich. Ein SiGeKo braucht also wie gesagt wirklich umfassende fachliche Kenntnisse. Der Gesetzgeber hat darum folgende Kriterien festgesetzt, die erfüllt sein müssen, um ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
und Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen."Die Einhaltung dieser Forderung ist für den SiGeKo wohl nur dann möglich, wenn er sich permanent fortbildet. Der zwingende Besuch von Fortbildungen läßt sich daraus jedoch nicht ableiten. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
und der Haftungsumfang des Koordinators/SiGeKo (und seine Weisungsbefugnis) sind vertraglich zu regeln. Allerdings kann der Bauherr sich auch vertraglich seiner Verantwortung nicht entziehen. Der Koordinator kann auch im Rahmen der Verschuldenshaftung (§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht) haftbar sein.Hinweis:Auf den Vortrag von Rechtsanwalt Guido Meyer "Die Haftung des Koordinators", gehalten ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
. Regelmäßige oder mindestens bedarfsbezogene Baustellenbesuche, sind für eine erfolgreiche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination also erforderlich. Ein wochenlanges Fernbleiben des SiGeKo von der Baustelle kann für den Erfolg der Tätigkeit nicht förderlich sein. Jedoch ist auch dies im jeweiligen Einzelfall gesondert zu bewerten. Sollte z. B. schon zu Beginn einer Baustelle feststehen, dass Firmen ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird di ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Die Ausbildung zum Maschinenbauingenieur allein erfüllt noch nicht die Voraussetzungen der baufachlichen Kenntnisse gemäß RAB Teil A. Die erforderlichen Kenntnisse können aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Welche und wie weitreichend die baufachlichen Kenntnisse sein müssen, hängt letztlich von der Art und dem Umfang der zu koordinierenden Baumaßnahme ab. Eine pauschale ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
“ folgende Aufgaben zu übernehmen:- Wahrnehmung der in § 2 BaustellV beschriebenen Pflichten- Bestellung eines geeigneten Koordinators nach §3 Abs. 1 Satz 1Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 kann der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte die Aufgaben des Koordinators auch selbst wahrnehmen. Dabei sind die Anforderungen an einen geeigneten Koordinator nach RAB 30 zu beachten. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294