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Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgen. Nach § 5 Abs. 2 ASiG hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllt. Das bedeutet auch, dass er gewährleisten muss, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei ihren Aufgaben nachkommen kann. Die Grundlage dafür kann der Arbeitgeber durch eine entsprechende Gestaltung ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verlangt vom Arbeitgeber die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ob der Arbeitgeber einen Ingenieur, einen Techniker oder einen Meister als Fachkraft zu bestellen hat, hängt von den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab; entscheidend ist, dass die Fachkraft den möglicherweise auftretenden Arbeitssicherheitsproblemen gewachsen ist.Wenn ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.Der Kommentar zum § 9 ASiG von Anzinger/Bieneck führt dazu aus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen (§ 5 ASIG) und ihm die hierzu erforderlichen Aufgaben zu übertragen (§ 6 ASiG) hat ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Möglichkeit der unmittelbaren Anerkennung durch die Behörde. Der Arbeitgeber muss belegen, dass die betreffende Person die Gleichwertigkeit nach dem deutschen Qualifikationsrahmen hat feststellen lassen.Liegt nur eine teilweise Erfüllung der Gleichwertigkeit vor, können ggf. Nachschulungen erforderlich werden (gemeint ist hier das Erfordernis branchenspezifischer Nachschulungen). Insbesondere ...
Stand: 15.12.2023
Dialog: 43626
Die Forderung zur Benennung von Ersthelfern ergibt sich explizit aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten versicherten Personen. Andere Personen müssen bei dieser Ermittlung erforderlicher Ersthelfer nicht einbezogen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASIG - hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, 2. die Zahl der beschäftigten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Sind in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt worden, kann der Arbeitgeber eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Er ist hierzu berechtigt, nicht verpflichtet. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, ist nur die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebes zu unterstellen; die anderen Fachkräfte ...
Stand: 24.04.2024
Dialog: 3827
Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannten Augaben zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43091
oder freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht. Hierbei hat der Betriebsrat nur ein Anhörungsrecht. D. h., haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat über den Anschluss an einen überbetrieblichen Dienst geeinigt, obliegt es dann dem Arbeitgeber, diesen Dienst auszuwählen. Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass nur ein bestimmter überbetrieblicher Dienst gewählt wird. Das Verfahren der Anhörung setzt ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Nach § 5 Abs. 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Um ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Das bedeutet auch, dass er eingreifen muss, wenn eine (leitende) Sicherheitsfachkraft ihre Kompetenzen überschreitet. Der Betriebsrat kann/sollte sich ggf. an den Arbeitgeber wenden, um die Weisungsfreiheit zu erhalten bzw. sicherzustellen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Thema ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - unterstehen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, dann ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732