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Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Punkt 8 "Kennzeichnung" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkenn ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 14875
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notbeleuchtungsanlagen), die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen. Nach den Vorschriften der ArbStättV hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, … , in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 Abs. 3 Arb ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 22396
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung v ...
Stand: 12.11.2021
Dialog: 43557
Nach der ASR A1.3 -"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" gilt grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 16597
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" regelt unter Punkt 8 unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erforderlich ist. Die ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" beschreibt unter Punkt 4.3 die Anforderungen an eine solche Sicherheitsbeleuchtung (www.baua.de/ASR/):"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuc ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 15472
Ja, der Fluchtweg ist zu kennzeichnen.Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird dazu unter Punkt 7 "Kennzeichnung" ausgeführ ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 29568
Ja, da es sich um eine Tür im Verlauf des Fluchtweges handelt, ist diese zu kennzeichnen.Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29738
Nach § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Konkretisiert werden die Anf ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 25171
Anforderungen an die Beschilderung von Fluchtwegen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR.Die Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV fordert ganz allgemein, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen. Konkretisiert wird diese Forderung in der ASR A2.3 "Fluchtwege un ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 21987
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (4) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen in Laufric ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 19336
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall die ASR A1.3.Die ArbStättV und die ASR A1.3 lassen dem Unternehmer einen großen Freiraum bezüglich der Kennzeichnung, wie unter Punkt 5 Absatz 6 nachzulesen ist:"Sicher ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 18728
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" kann der zweite Notausgang als Notausstieg. Ein Notausstieg ist im Verlauf eines zweiten Fluchtweges ein zur Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude geeigneter Ausstieg.Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen im Inneren zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe, Ste ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 6520
Unter Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Präzisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR, speziell durch die-ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",-ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettung ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 4543
Frage: Reicht eine Beschilderung gemäß des Flucht- und Rettungsplans als Fluchtwegkennzeichnung aus?Antwort: Nein.Begründung: Die Zeichen in Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht notwendigerweise die in der Realität abzubildenden Zeichen ab. In der DIN ISO 23601 wird der Fluchtweg nicht mehr durch die Zeichen beschrieben sondern durch grüne Pfeile.Frage: Muss ein Mitarbeiter von seinem Arbeitsp ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 18608
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"und die ASR A 3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" und die (siehe auch www.baua.de/asr ) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeits ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 14563
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStät ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 12624
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Die konkretisierende ASR A2.3 "Flucht ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 14124
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als Grundla ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 7137
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, als eine Art der Notbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Konk ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 8831
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Nach Absatz 7 müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Konkretisiert werden die Anford ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4119