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Ist die Annahme korrekt, dass theoretisch jede Bürotür mit einer Kennzeichnung zu versehen ist?
KomNet Dialog 44074
Stand: 19.02.2025
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
Frage:
In der Arbeitsstättenverordnung steht beschrieben, dass Türen im Verlauf von Fluchtwegen zu kennzeichnen sind. Das würde ja theoretisch bedeuten, dass jede Bürotür ein Schild benötigt. ASR A 2.3: Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten. Ist also die Annahme korrekt, dass theoretisch jede Bürotür mit einer Kennzeichnung zu versehen ist?
Antwort:
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür.