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In welchen Gesetzen, Vorschriften und/oder Normen finde ich Informationen für die regelmäßigen Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung?

KomNet Dialog 22396

Stand: 10.07.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen

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Frage:

In welchen Gesetzen, Vorschriften und/oder Normen finde ich Informationen für die regelmäßigen Prüfungen von Notbeleuchtungsanlagen, z.B. täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich in NRW?

Antwort:

Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notbeleuchtungsanlagen), die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen. §4 Absatz 3 führt dazu aus:

"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen"


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".

Unter dem Abschnitt 9.1 Absatz 7 finden sich folgende Bestimmungen zur Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung:

"Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Abstände und der Umfang für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik. Festgestellte Mängel sowie Schäden, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können, sind unverzüglich sachgerecht zu beseitigen."


Hinweis:

Weitere Prüfungsanforderungen können sich aus dem jeweiligen Baurecht der Bundesländer ergeben. Für nähere Informationen hierzu bitten wir Sie, sich an Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde zu wenden.