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Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
“),- ausreichend temperiert sein (siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“) und- gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (siehe ASR A3.6 „Lüftung“)."Unter Punkt 4.3 Zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche"(1) Pausenbereiche sind an ungefährdeter Stelle anzuordnen. Sie dürfen z. B. nicht in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden.(2) Pausenbereiche müssen optisch abgetrennt sein, z ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."In Bezug auf die Nutzung des Pausenraums für Besprechungen wird unter Punkt 4.2 Abs.1 ausgeführt:"Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke, z. B. Besprechungen, Schulungen, genutzt werden, wenn diese die in der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen" enthaltenen Raumabmessungen erfüllen. Die Räume ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
ist folgender Absatz relevant:"(1) Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke, z. B. Besprechungen, Schulungen, genutzt werden, wenn diese die in der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ enthaltenen Raumabmessungen erfüllen. Die Räume müssen vor der Nutzung als Pausenraum gelüftet und gereinigt sein."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter der Nummer 4.2 Folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
Da die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht unmittelbar gelten, ist ein entsprechender Anspruch nur über das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger herleitbar.Im § 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird ausgeführt:"Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255
".Hier wird aufgeführt, dass Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte mit möglichst ausreichend Tageslicht beleuchtet und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Kantinen sollen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Ihrem Fall die ASR A3.4 ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche finden sich unter dem Punkt 4. Bezogen auf Ihre Frage sind insbesondere folgende Absätze in Punkt 4.1 relevant:"(9) In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen ...
Stand: 07.06.2022
Dialog: 30155
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Die Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Unter dem Punkt 4.1 Absatz 3 ist u. a. folgendes nachzulesen:"Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
der Arbeitsbedingungen und der Beanspruchung bei der Arbeit muss den in einem Krankenhaus Beschäftigten ein separater Pausenraum zur Verfügung gestellt werden.Konkretisiert werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich Pausenräumen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die Möglichkeit, eine Kantine ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter dem Punkt 4.1 (3) wird geregelt, dass "unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
der Grundfläche eine ausreichende lichte Raumhöhe, Beleuchtung, Tageslicht, Raumtemperatur, Belüftung u.s.w.. Anforderungen an einen Pausenraum sind unter Nummer 4.2 des Anhangs ArbStättV i.V.m der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Dies erfüllt der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich durch die Bereitstellung eines geeigneten Pausenraumes auf dem Betriebshof. Grundsätzlich ist es zulässig ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
mit Rückenlehne auszustatten. Sie sind als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Auf Kantinen wird dort unter Punkt 4.1 Abs.13 eingegangen:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193