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von Pausenräumen sowie von Wasch-, Umkleide- und Toilettenräumen. Vor dem Beginn der Einrichtung einer Baustelle steht aber die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Auf Baustellen kann der Arbeitgeber hierzu auch den Bauherrn/die Bauherrin hinzuziehen. In dieser Beurteilung wird letztlich festgelegt, welchen Gefährdungen die Mitarbeiter an den einzelnen Arbeitsplätzen ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
– Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
sich unter dem Punkt 6.In der Kommentierung zum Arbeitsstättenrecht wird ebenfalls ausgeführt, dass besondere Waschräume zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es die Art der Tätigkeit (z. B. schmutzende Arbeit, Hitzearbeit, Arbeit in Nässe) oder gesundheitliche Gründe (z. B. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen) erfordert. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass ein Waschraum stets ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) und ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
: Die Arbeitsstättenverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen worden ist und somit grundsätzlich auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte und Arbeiter) gilt. ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Grund seiner durchgeführten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz) eine Bewertung der Tätigkeiten im Außendienst durchzuführen. Hierbei sollte er die Erkenntnisse des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen. Dabei ist auch zu bewerten, ob für die Arbeit Arbeitskleidung vorgesehen ist, oder ob die Arbeitskleidung nur ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
". In der ASR A4.1 Punkt 6.2 (1) ist folgendes nachzulesen. "Waschräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten und soll nicht durchs Freie führen. Waschräume dürfen auch in einer anderen Etage eingerichtet sein." Handelt es sich um Umkleideräume kommt Punkt 7.2 (5) zum tragen. "Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukle ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann." Fazit: Unserer Einschätzung nach ist die Einrichtung eines Instandhaltungslagers unter den von Ihnen geschilderten Umständen nicht möglich. Ob eventuell eine andere organisatorische Lösung, wie z. B. "das Lager darf ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
sich unter Punkt 7.4 Absatz 2 folgendes nachlesen: "Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
in der Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG) festzulegen.Bei einer Berufsbekleidung (betriebliche Uniformen), die bei der Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers von den Beschäftigten zu tragen ist und das Ablegen der eigenen Straßenkleidung erfordert, handelt es sich um besondere Arbeitsbekleidung.Den Beschäftigten ist es nicht zuzumuten, im Arbeits- oder einem allgemein zugänglichen Raum mehr ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
TätigkeitenKategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit."Wenn die Tätigkeit in die Kategorie B oder C fällt ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700