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sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen Darstellung des Betriebes, notwendig sein." Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" führt in Punkt 4.1.8 aus, dass der Arbeitgeber nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür zu sorgen hat, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42575
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben gemacht ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
Betriebe gerecht. Dies ergibt sich auch aus Punkt 4 Absatz 6 der konkretisierenden ASR A4.1. Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich keine konkrete Forderung nach abschließbaren Umkleideräumen.Anforderungen an Umkleideräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung sind geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besond ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
mit infektiösen, gesundheitsschädlichen oder stark geruchsbelästigenden Stoffen. Dies dürfte auf den Krankenhausbetrieb zutreffen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Die Anforderungen an Waschräume finden sich unter dem Punkt 6.Hinweis:Auf die Anforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Nach Punkt 4.1 (2) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können. Weitere konkretere Anforderungen werden hier jedoch nicht genannt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
kann." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 Sanitärräume. Allgemeine Forderungen an Sanitärräume finden sich unter dem Punkt 4. Die speziellen Anforderungen an Umkleideräume finden sich unter dem Punkt 7. Unter Punkt 7.3 führt die ASR A4.1 aus, dass wenn mehrere Beschäftigte die Umkleideräume gleichzeitig nutzen, muss ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Anforderungen an Umkleideräume finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (Nummer 4.1 des Anhangs) sowie in der zugehörigen ASR A4.1 "Sanitärräume" unter Punkt 7 "Umkleideräume". ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 27295
sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeotsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter Punkt 8 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" ist insbesondere Punkt 8.2 Absatz 1 und 3 hervorzuheben. Hier heißt es: "(1 ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
) und der einschlägigen technischen Regeln hier der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" sind zu beachten. Unter Punkt 1.4 des Anwendungsbereiches der TRBA 250 wird die Pathologie explizit genannt. In der TRBA 250 wird gefordert, dass den Beschäftigten leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Anforderungen an Waschräume finden sich unter dem Punkt 6.Unter dem Punkt 6.1 Absatz 1 ist nachzulesen, dass Waschräume nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen gemäß Kategorie A, B oder C vorzusehen sind.Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Waschräume) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
". In der ASR A4.1 Punkt 6.2 (1) ist folgendes nachzulesen. "Waschräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten und soll nicht durchs Freie führen. Waschräume dürfen auch in einer anderen Etage eingerichtet sein." Handelt es sich um Umkleideräume kommt Punkt 7.2 (5) zum tragen. "Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
Nutzung zu ermöglichen. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärraume". Unter dem Punkt 7.4 werden Informationen zur Ausstattung eines Umkleideraumes gegeben. Unter dem Punkt 7.2 "Bereitstellung" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 6 finden sich die Anforderungen an die Waschräume. Dort ist insbesondere der Punkt 6.4 (1) relevant."An Wasch- und Duschplätzen müssen fließendes warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach der ASR A4.1 "Sanitärräume" sind bei stark schmutzenden Tätigkeiten gemäß Punkt 6.1 (1) in Verbindung ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort ist unter dem Punkt 7.2 zur Bereitstellung u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach der ASR A4.1 "Sanitärräume" sind bei stark schmutzenden Tätigkeiten gemäß Punkt 6.1 (1) in Verbindung mit Punkt 6.2 Tabelle 5.1 Duschen zur Verfügung zu stellen. Wir können von hier aus nicht bewerten, ob gesundheitliche Gründe vorliegen oder ob ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596