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Ist nach der ASR A4.1 die Mindestanzahl der Waschplätze und zuzüglich die Mindestanzahl der Duschplätze anzusetzen?

KomNet Dialog 42575

Stand: 06.02.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Wasch- und Umkleideräume

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Frage:

ASR A4.1 Anzahl der Wasch- und Duschplätze bei Kategorie B und C. Ist die Mindestanzahl der Waschplätze und zuzüglich die Mindestanzahl der Duschplätze anzusetzen? Oder sind von der Mindestanzahl der Waschplätze soundso viel Duschplätze?

Antwort:

Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.


Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um eine Gesamtzahl handelt, die entweder durch Wasch- oder Duschplätze oder eine Kombination von beiden erreicht werden kann.


Dies ergibt sich ebenso aus Satz 2 des Absatzes 2, der klarstellt, dass es sich "jeweils", also sowohl für Wasch- als auch für Duschplätze, um Mindestzahlen handelt, die beide nicht unterschritten werden dürfen.