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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
Idealerweise sollten Wohn- und Schlafbereiche durch vorgelagerte Flure voneinander getrennt sein. Dies kann z. B. durch den Eingangsbereich/Eingangsflur erfolgen, welcher die verschiedenen Räume zentral verbindet. Denkbar ist auch ein Verbindungsflur, welcher mehrere Schlafräume erschließt, die von diesem Flur abgehen (evtl. vergleichbar mit dem Flur eines Verwaltungsgebäudes, von welchem einzelne ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
Dienst ebenso wie in kirchlichen und gemeinnützigen Bereichen. In § 2 Abs. 2 ArbSchG werden wenige Ausnahmen genannt (Hausangestellte in priv. Haushalten, Seeschifffahrt, Bundesbergesetz). Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden in § 1 Abs. 2 ArbStättV angeordnet. Nach § 1 Absatz 2 ArbStättV gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerbe ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: BauO NRW und IndBauRL) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, ASR A2.3). In § 3a der ArbStättV läßt sich nachlesen, dass soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
Der Arbeitgeber hat gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Ja, die Anbringung der Piktogramme bedeutet eine ständige Tragepflicht.In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" ist unter dem Punkt 3.5 folgendes nachzulesen:"Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt."Im Anhang 1 der ASR A1.3 finden sich Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen.Das Tragen der Schutzbrille wird mit dem Gebotszeichen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42870
Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie Verkehrs- und Fluchtwegen.Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Das Freie im Sinne der ASR A2.3 ist ein sicherer Bereich außerhalb des Gebäudes, in dem Personen durch den Gefahrenfall ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind.Anforderungen an Toiletten werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten -ASR A4.1 Sanitärräume konkretisiert.Die Zahl der erforderlichen Toiletten richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und ist entsprechend der in der v.g. ASR abgebildeten Tabelle auszuführen.Das ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185
Nach Abschnitt 4.4 Absatz 5 der ASR A3.5 gilt: bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Getränken. Dies ist auch erfüllt - unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 42760
werden." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten. Im speziellen, konkretisiert die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", die Anforderungen gemäß § 3a Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411