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KomNet-Wissensdatenbank

Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei hohen Sommertemperaturen für Getränke zu sorgen?

KomNet Dialog 42760

Stand: 21.08.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Hier in der Einrichtung kam die Frage auf, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei hohen Sommertemperaturen für Getränke zu sorgen haben oder nicht? Wenn ja: wann? Wovon ist das abhängig?

Antwort:

Nach Abschnitt 4.4 Absatz 5 der ASR A3.5 gilt: bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Getränken. Dies ist auch erfüllt - unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden - durch die Entnahme von Wasser aus dem Wasserhahn.


Hinweise:

Die ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.


Auf die Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten der BAuA möchten wir hinweisen.