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, die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege, die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist." Fazit: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich, unter der Berücksichtigung der o. g. Vorschriften, die geeigneten Maßnahmen zu ermitteln, festzulegen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfang der Einfriedung richtet sich immer nach dem Einzelfall. Die Grundforderung geht auf § 9 DGUV Vorschrift 1"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht."sowie auf die Verkehrssicherungspflicht zurück.Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
) folgendes nachzulesen:"Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."Auf Grundlage der ASR A1.6 kann im folgenden die ASR A2.1 herangezogen werden. Hierbei ist besonders der Punkt 7.1 (3) und (4) zu betrachten. "(3) Lichtkuppeln ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
gegen Absturz werden in der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 12 ff.) erläutert.Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.Auch bei älteren Gebäuden, bei denen, aus welchen Gründen auch immer, Gefahrenbereiche mit Absturzgefahr ohne Absturzsicherungsmaßnahmen vorhanden sind, wird der Arbeitgeber bei einer sachgerecht ausgeführten Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
beträgt und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.Beträgt die Absturzhöhe mehr als 12 m, muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass in bestehenden Arbeitsstätten die Einhaltung der Höhe der Umwehrung mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
an sich kann durch eine Sichtprüfung beurteilt werden. Siehe weiter dazu die FAQ des Sachgebietes "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Abseilgeräte". Allerdings findet die PSA-Benutzungsverordnung auf die o. g. Ankerpunkte keine Anwendung.Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Sachversicherer in Anlehnung an VDS-Richtlinien eine Prüfung der Komponenten vorgibt. Im Übrigen sind immer die Wartungs-, Inspektions- und Prüfhinweise ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind."Die Anforderungen der ArbStättV werden konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A1.8 Verkehrswege formuliert in Kap. 4.7 Anforderungen an die Gestaltung von Laderampen.Laderampen, die höher als 1 m ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
der Bahnkörper als Laderampe genutzt wird, weil dort gelegentlich Waren aus den Waggons aus- oder eingeladen werden, sind besonders die Vorgaben der Ziffer 1.10 Anhang der ArbStättV zu beachten. Nach Abs. 3 müssen Laderampen "einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910