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gegen Absturz werden in der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 12 ff.) erläutert.Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.Auch bei älteren Gebäuden, bei denen, aus welchen Gründen auch immer, Gefahrenbereiche mit Absturzgefahr ohne Absturzsicherungsmaßnahmen vorhanden sind, wird der Arbeitgeber bei einer sachgerecht ausgeführten Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
zur DGUV Vorschrift 52 ist zu § 9 Absatz 2 noch nachzulesen, dass § 9 Abs. 2 eine Sonderregelung gegenüber § 33 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1, bisherige VBG 1) enthält, wonach Bühnen, Laufstege usw. Geländer als Absturzsicherung haben müssen. ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
: "(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein: - durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder - durch Abdeckungen. (2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfang der Einfriedung richtet sich immer nach dem Einzelfall. Die Grundforderung geht auf § 9 DGUV Vorschrift 1"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht."sowie auf die Verkehrssicherungspflicht zurück.Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, in Ihrem Fall die (inzwischen zurückgezogene) DGUV Information 208-006 herangezogen werden. Wenn dort, wie unter dem Punkt 14.6 beschrieben wird, an eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen darf, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m hat, ist unserer ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
sind." (ArbStättV, Anhang Nummer 1.11) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" , in der DGUV Regel 103-007 (bisher: BGR 177) "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume" und in der DGUV Information 201-014 (bisher: BGI 691) "Regeln für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen" werden die Anforderungen konkretisiert. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
geringen Umfangs und mit geringer Gefährdung handelt, ist neben der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit sowie dem einzusetzenden körperlichen Aufwand auch der Umfang des auf der Leiter mitzuführenden Werkzeugs und Materials zu berücksichtigen. Erläuternde Beispiele sind der DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Hier ist das staatliche Arbeitsschutzrecht maßgebend.In einem Gebäude, in dem sich Arbeitsplätze befinden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazu erlassenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.In Bezug auf Treppengeländer wird in der ASR A1.8 "Verkehrswege" unter Pkt ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
kann z. B. dann nicht eingesetzt werden, wenn der Boden nicht tragfähig ist. Aber: ein Strommast, der direkt neben einer Straße steht und gestrichen werden soll, kann sehr wohl mit einem Hubsteiger mit Teleskop- oder Gelenkausleger erreicht werden. Siehe zu der Anwendung und Grenzen von Hubsteigern die DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen".Konkrete Beispiele ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege, die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
entsprechen müssen. Konkretisiert wird die Anforderung insbesondere in § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier heißt es: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
darstellen. (2) Fenster und Oberlichter müssen so ausgewählt oder ausgerüstet und eingebaut sein, dass sie ohne Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände". Dort ist unter Punkt 4.2 "Dachoberlichter" (2 ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1 Abs.4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Unter Punkt 5.1 Abs.2 wird Folgendes ausgeführt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344