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Wie hoch muss bei einer Arbeitsstätte die Treppengeländerhöhe sein, wenn das Treppenauge ≤20cm ist?

KomNet Dialog 42688

Stand: 30.04.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Absturzsicherungen, Geländer

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Frage:

In der DIN 18065 ist unter Pkt. 6.8.2 Geländerhöhen die Angabe, dass bei einer Treppenaugenbreite ≤20cm die Anforderungen nach Zeile 1 gelten, also 90cm Treppengeländerhöhe. Es wird nicht auf Zeile 2 verwiesen, die die Treppengeländerhöhen nach Arbeitsstätten mit 100cm angeben. Wie hoch muss bei einer Arbeitsstätte die Treppengeländerhöhe sein, wenn das Treppenauge ≤20cm ist?

Antwort:

Hier ist das staatliche Arbeitsschutzrecht maßgebend.


In einem Gebäude, in dem sich Arbeitsplätze befinden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazu erlassenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.


In Bezug auf Treppengeländer wird in der ASR A1.8 "Verkehrswege" unter Pkt. 4.5 "Treppen" ausgeführt:

"Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen".


Hinweis:

Normen liegen uns im Regelfall nicht vor, daher können wir keine weitergehenden Informationen hierzu geben. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth Verlag beziehen oder in den Normenauslegestellen (z.B. IHK, Universitäten) einsehen. Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:

"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen."


Fazit:

Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Da sie aber den Stand der Technik widerspiegeln, bietet die Einhaltung von Normen eine gewisse Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit wird ein Richter der Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zubilligen. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).