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von mehr als 3,5 t hat. Wenn der selbstfahrende Unternehmer oder der Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen kann, müssen diese Zeiten durch manuelle Nachträge nach § 20 Abs. 2 und 3 FPersV belegt werden.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Fahrer die manuellen Nachträge vornimmt. Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Art. 4 Buchst ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
der Fahrpersonalverordnung/FPersV findet Anwendung). Für diese Fahrzeuge ist der Einbau von Kontrollgeräten nicht vorgesehen, die ordnungsgemäße Benutzung ist daher nicht vorgeschrieben. Sofern ein Kontrollgerät eingebaut ist, braucht bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nicht verwendet werden. Ein vorhandenes digitales Kontrollgerät kann auf OUT (out of scope) gestellt werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
in Kartenschacht 2. Die verbrachte Zeit des Beifahrers ist Arbeitszeit, § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG findet keine Anwendung. Hinweis: Die Sozialvorschriften (Fahrpersonalverordnung, EG VO 561/2006, EWG VO 3821/85) finden keine Anwendung, wenn der PKW zur Personenbeförderung eingesetzt wird und das Fahrzeug nach Bauart und Ausstattung nicht geeignet ist mehr als neun Personen einschließlich des Fahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
zugeordnet sind, gibt es hierfür keine Ausnahme. Der Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs unterliegt den Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Der Einsatz der 5,1 t Einheit unterliegt den VOen 561/2006 sowie der 3821/85 mit allen daraus resultierenden Vorschriften (Kontrollgerät, Unternehmenskarte , Fahrerkarte , Datenspeicherung etc.). Sollte es sich bei Ihnen als Fragesteller um ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
werden definiert in Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG:andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.Nähere Erläuterungen zu dieser sogenannten Handwerkerregelung sind ebenfalls dem v.g. Leitfaden zu entnehmen.Hinweis: Die Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz/ArbZG sind einzuhalten ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
: Auch wenn Paketdienste auf Grund v.g. Ausnahme keine Aufzeichnungen gemäß Fahrpersonalverordnung führen müssen, hat der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG einzuhalten und Aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG zu führen.Die v.g. Vorschriften werden z.B. unter www.bag.bund.de angeboten. ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenke ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Fahrpersonals (AETR) vorgeschriebenen Nachweise nicht oder nicht vollständig vorlegen können, weil sie an einem oder mehreren der vorausgegangenen 28 Kalendertage1.ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht,2.erkrankt waren,3.sich im Urlaub befanden oder4.aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben,haben diese Zeiten durch manuelle Nachträge nach den Absätzen 2 oder 3 ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten zu treffen hat."Eine weitere Rechtsgrundlage stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" dar.Hier besteht die Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, Anordnungen gemäß § 22 Absatz 3 des ArbSchG "Befugnise der zuständigen Behörden" zu treffen.Auch mit § 130 OwiG "Verletzung der Aufsichtspflicht ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
Die Hausmüllabfuhr ist ein Verkehrsunternehmen im Sinne der Verordnung (EG) 561/2006 und ist nicht von Art. 10 Absatz 1 befreit.Das Akkordlohnverbot ist zusätzlich auch national in § 3 Fahrpersonalgesetz geregelt, wonach Fahrpersonal nicht nach zurückgelegten Fahrstrecken oder Mengen der beförderten Güter bezahlt werden darf. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42572
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990