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Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen. Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter - Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge) - Tageskontrollblätter - Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen.Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter- Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Mittels manuellen Nachtrags kann ein Fahrer die Zeiten, in denen die Karte nicht im Fahrtenschreiber steckte, auf seiner Fahrerkarte nachtragen und speichern.Dieser Zeitraum ist dann vom Fahrer lückenlos mit den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten zu vervollständigen. Der Fahrer ist in dem Zusammenhang verpflichtet, seine Tätigkeiten über ein Zeitraum der letzten 56 Kalendertage lückenlos ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
nach dieser Fahrt eine Fahrt auf der öffentlichen Straße durchgeführt hat.Sollte der OUT-Betrieb genutzt werden für Fahrtbewegungen, welche dem Lagerpersonal zuzuordnen sind, so sollte der vorherige Fahrer des Fahrzeugs darauf achten, seine Fahrerkarte zuvor aus dem Fahrtenschreiber zu entnehmen und danach die Einstellung "OUT" vornehmen. Beim erneuten Stecken der Fahrerkarte wird der OUT-Betrieb automatisch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
erleichtern.Zur Veranschaulichung nennen wir Ihnen zwei Beispiele: Beispiel 1: Ein Fahrer fährt im Wechsel auf Tageskontrollblättern/Schaublättern und mit Fahrerkarte. Der Zeitraum, in welchem der Fahrer analoge oder handschriftliche Aufzeichnungen besitzt, kann mit der Eingabe des Fragezeichen-Symbols hinterlegt werden. Der Fahrer muss dann lediglich ab dem Zeitpunkt, an dem die Aufzeichnung ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 29562
Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 3141
Ja, die Angabe ist nach Artikel 34 "Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern" Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 einzugeben. Hier heißt es:"(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Ein Mitgliedstaat kann jedoch den Fahrern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 15589
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.Auf die entsprechenden Informationen unter https://www.bag.bund.de weisen wir hin.Bei Fahrten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, muss dass Kontrollgerät vom Fahrer genutzt werden. Für diese Fahrten darf der Fahrer nur seine eigene persönlich auf ihn ausgestellte Fahrerkarte benutzen. Davon gibt ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Zu 1.) Für die beschriebenen Fahrten findet die EG VO 561/2006 keine Anwendung; somit ist der Betrieb des Kontrollgerätes nicht vorgeschrieben und das Stecken einer Fahrerkarte durch das Lagerpersonal nicht notwendig. Da aber die Fahrten im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aufgezeichnet werden und bei Nichtbenutzung einer Fahrerkarte als „Fahrten ohne Karte“ registriert ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden, sind von den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. von der VO (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen.Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist der digitale Fahrtenschreiber über die Menüsteuerung auf "OUT-Betrieb" einzustellen. Der Fahrer ist in den Fällen nicht verpflichtet ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
Die Karte ist gegen fremden Zugriff zu schützen und somit beim Verlassen des Fahrzeuges (z. B. Duschen, Gaststättenbesuch) mitzunehmen.Daraus ergibt sich, dass ein Nachtrag zwingend notwendig ist. ...
Stand: 27.07.2021
Dialog: 43218
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440